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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 17.09.2012 Uhrzeit: 16:53 ID: 47933 | Social Bookmarks: Zitat:
Mir selbst ist auch nicht klar, wohin dieser Thread - neben der Selbstdarstellung - führen soll. An Katastrophen-Tourismus (= dem Anschauen grob fehlerhaft geplanter Detailpunkte) bin ich nicht interessiert. Anfänglich ging es um den Anschluss eines WDVS an ein Fenster und die Frage, welche Schadensbilder nicht-schlagregendichte Anputzleisten hervorbringen können. Anstatt meine präzise Rückfrage zu beantworten, wurde das Thema auf die allgemeine Frage nach dem Stand der Technik erweitert. Wie der "Stand der Technik" zu diesem Punkt aussieht, kann man z.B. bei der "Gütegemeinschaft Wärmedämmung von Fassaden" nachlesen: Aktuelles - Gtegemeinschaft Wrmedmmung von Fassaden e.V.. Auf diese Richtlinien muss sich der Architekt im LV beziehen. Der einfache "Kellenschnitt" zwischen Putz und Fenster ist nicht mehr Stand der Technik, sondern eine zugelassene Anputzleiste, die es auch mit einem integrierten Kompriband gibt (plus ggf. doppelte Dichtlippe), das ein teilweises Lösen der aufgeklebten Leiste vom Blendrahmen kompensieren kann. Diese Leisten muss der Architekt ausschreiben und auch eine Mindest-Qualität benennen (mit/ohne Dichtlippe, mit/ohne Kompriband). Dass die Leisten nicht willkürlich gestoßen werden dürfen, muss ein Architekt in das LV schreiben, auch, wie Stöße ausgebildet werden müssen, wenn sie von der Länge her erforderlich sind. Evtl. möchte Herr Berger ja auf diesen Beitrag eingehen. T. | |
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