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|    Registriert seit: 15.02.2003  
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Tom: Offline
   Ort: Rhein-Ruhr  
Hochschule/AG: Architekt                Beitrag Datum: 18.09.2012 Uhrzeit: 15:06 ID: 47964  |            Social Bookmarks:      Geschätzter Herr Berger,       Ihre Ausführungen zu Copyright und ISBN sind, mit Verlaub, allesamt laienhaft. Ein (c) kann jeder an alles Mögliche tackern, das er selbst fabriziert hat - ohne Anmeldung o.Ä. Die ISBN ist allein die Identifikationsnnummer des Verlages für den Buchhandel. Ich weiß ja nicht, wie umfangreich und in welcher Form Sie den RAL-Leitfaden veröffentlicht haben, so dass sie - als kommerzieller Verwerter - abgemahnt wurden. Für jedes Buch kassiert die VG-Wort eine Scan-, Kopier- und Bibliotheksabgabe, die Ausschnittskopien für die nicht-kommerzielle Verwendung abdeckt. Ob Ausschnitts-Scans im Internet auch darunter fallen, entzieht sich meiner aktuellen Kenntnis (habe die RAL-Gütegemeinschaft in diesem Punkt um Stellungnahme gebeten). Wir wollen uns hier aber nicht in der juristischen Ödnis verlieren. Belehrungen zum Copyright brauchen wir hier jedenfalls nicht, ggf. eine präzise Antwort zum Thema. T. Geändert von Tom (18.09.2012 um 15:37 Uhr).  |  
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