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stückchenschoko: Offline


stückchenschoko is on a distinguished road

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Datum: 13.10.2016
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ID: 55974



HAFTUNG als 'Sub' Architekt

#1 (Permalink)
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Liebe Kollegen!

Ich habe für einen Ladenbauer Werkpläne nach seinen Vorgaben gefertigt - war aber selbst nie in der Fläche - er schon. Jetzt ist im Plan von mir eine falsche Deckenhöhe vermerkt worden - bzw. die Angabe fehlte und ich habe ohne nachzudenken aus der benachbarten Fläche übernommen. er hat nicht kontrolliert und die bestellten Spiegel sind zu lang. Jetzt soll ich dafür aufkommen. Einen Vertrag gibt (natürlich) es nicht.

Kann er dies so einfach bei mir fordern wenn die Vorgaben unvollständig waren und er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat?

Freue mich über eure Meinung - und ja ich weiss - selbst schuld wer sich nicht vorab absichert, also bitte keine Belehrungen

VG
A

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numerobinchen: Offline


numerobinchen will become famous soon enough numerobinchen will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 13.10.2016
Uhrzeit: 19:41
ID: 55975



AW: HAFTUNG als 'Sub' Architekt

#2 (Permalink)
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Tja, das ist eine Sache, die ein Richter sowohl für, wie auch gegen dich entscheiden kann. Du hast als Planer die Verantwortung dich über die wahren Gegebenheiten schlau zu machen. Und dann hängt es davon ab was ihr vereinbart habt, ob Du die nötigen Daten selbst beschaffen solltest, oder er dir alle gegeben hat und Du dich nach seinen Daten richten musstest. Das müsst ihr nun selbst unter euch ausmachen.

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Beiträge: 3
stückchenschoko: Offline


stückchenschoko is on a distinguished road

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Datum: 13.10.2016
Uhrzeit: 19:56
ID: 55977



AW: HAFTUNG als 'Sub' Architekt #3 (Permalink)
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Hallo nummerobinchen,

danke für deinen Beitrag
Bis zum Richter will ich es gar nicht kommen lassen! Das lohnt nicht.

Eigentlich war auch alles gut - nur meine Rechnung ist seit Monaten überfällig und jetzt kommt diese Anschuldigung aus heiterem Himmel?!?

Falls er zahlt wird er wohl einfach abziehen und dann müsste ich einklagen - bzw. könnte es mir ja auch von der Haftpflicht wieder holen, falls ich je einen Nachweis in Form eines Nachtrags des Spiegel-Lieferanten sehe....

Ich sollte nur nach seiner Vorgabe liefern da sein Zeichner abgehauen ist und es war abgesprochen, dass ich nicht auf die Baustelle soll.
Noch dazu hat er das Design schon zigmal gebaut und müsste eigentlich gemerkt haben, dass dies nicht stimmen kann. Aber er hat es sich halt auch nicht angesehen.

Es geht mir letztlich ums Prinzip und das ist sicherlich auch emotional belastet. Mir wurde schön Honig ums Maul geschmiert und mit Folgeauftrag gelockt und Team blabla, aber wenn sein Budget nachher nicht stimmt ist es dann mit der ' Freundschaft' vorbei.

Wie aber argumentiert man gegenüber so einer fiesen Bazille damit er glaubt, dass es mir bitterernst ist?

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Beiträge: 5
Wolf: Offline


Wolf is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 17.10.2016
Uhrzeit: 14:02
ID: 55982



AW: HAFTUNG als 'Sub' Architekt #4 (Permalink)
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Im neuen Architektenblatt gibt es einen Beitrag zu einem solchen Thema. Der könnte vielleicht helfen.
Richter muß auch nicht sein, aber eine Rechtsberatung würde ich empfehlen. Hängt natürlich von der Höhe der ausstehenden Rechnung ab.
Hattest Du einen Planungsauftrag oder einen Zeichnungsauftrag?

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