ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 13.04.2017 Uhrzeit: 23:15 ID: 56415 | Social Bookmarks: Hi Leute! Muss man bei einer zu vermietenden Garage folgende Schilder anbringen: 1.) Rauchen verboten 2.) Beim Laufenlassen der Motoren Vergiftungsgefahr 3.) Vorsicht Tor öffnet automatisch 4.) Einfahrt freihalten ? Ich würde schätzen 1 und 2 muss man innen anbringen. Bei 3 ist der verantwortlich der das Tor fernsteuert, also kein Schild erforderlich (gibt ja auch Kinder die nicht lesen können...). 4 braucht man nicht m.E.. Ich habe in der Garagenverordnung nichts zur Hinweispflicht gefunden. Danke! |
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Social Bookmarks: Nicht alles ist durch Gesetze, Verordnungen oder aRdT vorgeschrieben. Welcher Deiner Prunkte wo zu finden ist kann ich dir nicht sagen. Aber Punkt 3 kann z.B. auch ein Versicherungsthema sein. Wenn also dem Mieter ein Schaden entsteht, weil er nicht wusste, wie das Tor sich öffnet, müsste die Versicherung des Eigentümer den Schaden ggf. zahlen, könnte dies aber ggf. verweigern.
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ehem. Benutzer Registriert seit: 24.05.2005
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Nightfly: Offline
Ort: Stuttgart Beitrag Datum: 19.04.2017 Uhrzeit: 11:43 ID: 56423 | Social Bookmarks: OK danke! Habe jetzt einfach alle 4 bestellt, kostet ja nicht viel. |
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