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metalbau: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.12.2018 Uhrzeit: 12:16 ID: 57043 | Social Bookmarks: aber was das Brandschutzkonzept betrifft. Reicht e s nicht, wenn ich im Grundriss der Ausgangstür mit NA und die Tür zur bestehende Innentreppe (1. Rettungsweg) mit F30-RS bezeichne? Braucht man für ein so kleines Ding wirklich ein eigentliches Brandkonzept? Darüber hinaus der veränderter Vertrag im Anhang. Ja Florian. 30 € pro Stunde ist reine Theorie. Wichtig ist, was mein Bauherr mir geben will für ein so kleines Vorhaben. Ich glaube, ween es zu viel kosten würde , würde er ganz nichts unternhemen und auf die Maßnahme verzichten. |
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Patrick123456: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.12.2018 Uhrzeit: 13:41 ID: 57044 | Social Bookmarks: Ob das reicht entscheidest Du, es prüft ja niemand. Als Hinweis, ein Brandschutzkonzept erstellt Du wenn Du den Brandschutz nicht nach der Bauordnung machen kannst und z.B. eine Abweichung brauchst. Ansonsten ist es ein Nachweis. Eine Tür kann nicht F-30RS sein. Ich wollte das nur einwerfen, weil ich damit bei nur LpH 1-4 selber das Thema oft habe. ich weiß nicht in welchem Bundesland Du arbeitest, aber wenn ein Bauantrag gestellt wird ist der Brandschutz nachzuweisen. (z.B. Art. 62 BayBO) |
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