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Datum: 05.11.2018
Uhrzeit: 19:15
ID: 57007



Architektenvertrag nur bis LPH4

#1 (Permalink)
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Hallo,

ich habe vor, für ein klein Bauvorhaben zunächst einen Architektenvertrag abzuschliessen, der sich nur auf die LPH 1-4 beschränken soll.
Was muss ich beachten, damit ich von der Verantwortung für eventuelle Fehler
bei der Ausführung frei bin?
Wie macht man normalerweise solche Verträge für Teilleistungen?

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Beitrag
Datum: 09.11.2018
Uhrzeit: 00:21
ID: 57010



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4

#2 (Permalink)
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Das ist ein Teilleistungsvertrag.
Hierbei vereinbarst Du einfach Teilleistungen. Dabei kannst Du sogar Teile, die nach HOAI zu einer Leistungsphase gehören, ausklammern. Hierbei ist es jedoch auch üblich den Prozentsatz für das Honorar entsprechend niedriger anzusetzen. (siehe Simon-Tabelle)

Vorsicht bei solchen Verträgen ist jedoch geboten, da man als Architekt in der Regel ein Werk schuldet und für die Erbringung des Werkes eigentlich die meisten Teilleistungen notwendig sind. Selbst wenn Du Sie nicht vereinbarst, z.B. weil der Auftraggeber Geld sparen will, kannst Du für Fehler die durch die Nichterringung der Leistung entstanden sind, haftbar gemacht werden.

LPH 8a wäre z.B. etwas, was man nicht entfallen lassen könnte, wenn man die Bauüberwachung übernimmt:
Zitat:
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung...
Die LPH 8e kann jedoch schon eher entfallen, ohne dass dadurch ein Schaden zu verantworten wäre:
Zitat:
e) Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch)

Für Fehler in der Ausführungsplanung kann man Dich nicht verantwortlich machen, wenn Du für diese nicht beauftragt wurdest.
Jedoch kann man dich verantwortlich für Planungsfehler in der Entwurfsplanung machen, die z.B. zu Mehrkosten in der Ausführungsplanung führen oder Tekturen notwendig machen.
__________________
Florian Illenberger

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Beitrag
Datum: 30.11.2018
Uhrzeit: 20:23
ID: 57030



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #3 (Permalink)
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Hallo florian,
vielen dank für die ausführliche Antwort.
Hiermit publiziere ich also mein Vertragsentwurf -
natürlich anonymisiert.
Würde mich um Kommentare und Tipps sehr freuen

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Datum: 30.11.2018
Uhrzeit: 20:25
ID: 57031



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #4 (Permalink)
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entsch. hier ist es...
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Architektenvertrag nur bis LPH4-vertrag-anonym.jpg  

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Beitrag
Datum: 30.11.2018
Uhrzeit: 20:35
ID: 57032



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #5 (Permalink)
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zweiter teil
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf vertrag anonym.pdf (118,7 KB, 649x aufgerufen)

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Datum: 05.12.2018
Uhrzeit: 10:16
ID: 57036



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #6 (Permalink)
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Folgende Anmerkungen - aber auch hier empfehle ich einen Anwalt:

1.2.2 Anforderungen an Qualität/Standard: mittlerer Standard

1.2.6 Anforderungen an die Technik: Gemäß den anerkannten Regeln der Technik
Bist Du ein TGA Planer oder was meinst du mit Technik?

1.3 Leistungsablauf:2)
Planung erfolgt in einem Zug. Du bist doch nur bis LP4 beauftragt?!

Der Stundensatz beträgt 60Bitte realistische Werte hier eintragen. Unter 60 € habe ich noch nie gesehen! Steuerhinweise folgen am Ende

7.1 Abschlagsrechnungen
Rechtschreibung... Ich würde ggf. sogar ein Datum in der Vergangenheit eintragen.

Änderungen des Leistungsumfangs (§ 10 Abs. 1, 2 HOAI) Kann man m.E. streichen. Das ist durch die HOAI geregelt.

Ausführungplanung, Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung werden vom AG an einen Dritten übertragen.
Der fogende Satz kann m.E. entfallen. Das ist die logische Konsequenz.

Mir fehlen Termine! Das ist m.E. für beide Seiten wichtig.
__________________
Florian Illenberger

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Datum: 05.12.2018
Uhrzeit: 12:26
ID: 57037



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #7 (Permalink)
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Ich kenne das Projekt und die GK nicht. Ich sehe bei der Beauftragung 1-4 oft das Thema mit dem Brandschutz. Bei GKI-III wird ja vorausgesetzt dass der Brandschutz(nachweis) vorhanden und vorallem richtig ist. Das bestätigt Du ja auch mit deiner Unterschrift auf der Baubeginnsanzeige und kannst dann hoffen dass das dann alles richtig gemacht wird. Ich weiß nicht wie weit das bei deinem Fluchtweg relevant ist bzw. wie sicher Du in dem Thema bist.

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Datum: 10.12.2018
Uhrzeit: 12:16
ID: 57043



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #8 (Permalink)
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aber was das Brandschutzkonzept betrifft.
Reicht e s nicht, wenn ich im Grundriss der Ausgangstür mit NA und die Tür zur bestehende Innentreppe (1. Rettungsweg) mit F30-RS bezeichne?
Braucht man für ein so kleines Ding wirklich ein eigentliches Brandkonzept?

Darüber hinaus der veränderter Vertrag im Anhang.
Ja Florian.
30 € pro Stunde ist reine Theorie.
Wichtig ist, was mein Bauherr mir geben will für ein so kleines Vorhaben.
Ich glaube, ween es zu viel kosten würde , würde er ganz nichts unternhemen und auf die Maßnahme verzichten.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf vertrag anonym.pdf (118,2 KB, 559x aufgerufen)

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Patrick123456: Offline


Patrick123456 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 10.12.2018
Uhrzeit: 13:41
ID: 57044



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #9 (Permalink)
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Ob das reicht entscheidest Du, es prüft ja niemand. Als Hinweis, ein Brandschutzkonzept erstellt Du wenn Du den Brandschutz nicht nach der Bauordnung machen kannst und z.B. eine Abweichung brauchst. Ansonsten ist es ein Nachweis. Eine Tür kann nicht F-30RS sein.
Ich wollte das nur einwerfen, weil ich damit bei nur LpH 1-4 selber das Thema oft habe.
ich weiß nicht in welchem Bundesland Du arbeitest, aber wenn ein Bauantrag gestellt wird ist der Brandschutz nachzuweisen. (z.B. Art. 62 BayBO)

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Beitrag
Datum: 11.12.2018
Uhrzeit: 11:47
ID: 57046



AW: Architektenvertrag nur bis LPH4 #10 (Permalink)
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entschuldigung! ich meinte natürlich T30-RS....

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