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Datum: 22.11.2018
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Beauftragung Sanierung einer Schule

#1 (Permalink)
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine kleine Frage bezüglich einer Beauftragung durch die öffentliche Hand für eine Schulsanierung. Neben ein paar baulichen Veränderungen und Sanierungen die in KG 300 festgehalten sind, ist die KG 400 deutlich höher ,da eine komplette Alarmanlage und Brandmeldeanlage installiert werden soll. Diese Kosten würden ja normalerweise ebenfalls bei der Honarermittlung angerechnet werden. Nun möchte aber der Landkreis die KG 400 nicht bei der Honorarermittlung betrachten, was natürlich zu einer deutlichen Reduzierung des Honorars führt. Statt dessen soll eine Stundenverrechnung erfolgen. Kennt Ihr das Vorgehen? Und wie soll man das dann getrennt abrechnen? Wenn man eine Baubesprechung macht und Protokolle führt und dabei die Elektroinstallateure mit am Tisch sitzen berechne ich jedesmal eine Koordinationsstunde noch einmal extra ab? Ich kannte das so bis jetzt nicht.

Gruß in die Runde

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Datum: 23.11.2018
Uhrzeit: 00:16
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AW: Beauftragung Sanierung einer Schule

#2 (Permalink)
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Das ist meiner Meinung nach nicht zulässig, wenn du dich innerhalb der HOAI bewegst. Würde das Vorgehen und in Konsequenz auch den Auftrag ablehnen.

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Datum: 23.11.2018
Uhrzeit: 10:01
ID: 57023



AW: Beauftragung Sanierung einer Schule #3 (Permalink)
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Ich habe sowas auch noch nicht erlebt. Und habe dazu auch nichts weiter gefunden, das sowas möglich bzw. rechtens ist.

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Datum: 24.11.2018
Uhrzeit: 12:20
ID: 57025



AW: Beauftragung Sanierung einer Schule #4 (Permalink)
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Änderungen nach der Entwurfsplanung auf müssen eigentlich über Planänderungsanträge freigegeben werden. Hierdurch ändert sich dann auch die Kostenberechnung und somit das anrechenbare Honorar nach HOAI - und zwar für alle Leistungsphasen!

Bei dem Prozess der nachträglichen Ergänzung wird nämlich auch immer eine Vorentwurfs- und Entwurfsvergleichbare Leistung erbracht. Z.B. eine Kostenschätzung bei Erstellung des Planänderungsantrages (= Vorentwurf).
Integration des freigegebenen Planänderungsantrages in die Planung (= Entwurf) und Detaillieren (= Ausführungsplanung).
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Datum: 26.11.2018
Uhrzeit: 10:02
ID: 57027



AW: Beauftragung Sanierung einer Schule #5 (Permalink)
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Gut hierzu müßte ich ergänzen das die Planung 1-4 durch ein anderes Büro erstellt wurde. Und nun LP5-9 beauftragt werden soll. Und in der Kostenberechnung ebenfalls KG 300 und 400 vorliegt. Die Arbeiten in der 400 werden auch beauftragt, nur sollen nicht Bestandteil meiner Honorargrundlage sein. Aber ganz ehrlich ich stelle mir die Abrechnung dann echt schwierig vor. Denn wir wissen alle das man nachher bei der Bauüberwachung und Koordinierung der einzelnen Gewerke sich doch wieder um alles kümmern muss.

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Datum: 27.11.2018
Uhrzeit: 19:26
ID: 57029



AW: Beauftragung Sanierung einer Schule #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von wacase Beitrag anzeigen
Die Arbeiten in der 400 werden auch beauftragt, nur sollen nicht Bestandteil meiner Honorargrundlage sein.
Das wäre m.E. rechtswidrig. Die Berechnung Deines Honorars ist durch die HOAI festgesetzt.
Du schuldest als Architekt nämlich am Ende ein Werk. D.h. Du bis verantwortlich, dass das gesamte Gebäude am Ende dem Entspricht, was beauftragt wurde. Dazu gehört dann aber auch die integration der TGA. Diese Leistung ist als Teilleistung in der LP 5 auch ganz klar beschrieben.

Selbst wenn man dich mit diesen Teilleistungen nicht beantragen würde, wärest du aber am Ende für das Gesamtwerk verantwortlich. Daher können nur diejenigen Teilleistungen nicht beauftragt werden, die für die Erbringung des Werkes nicht unbedingt notwendig wären. (z.B. ein Bautagebuch)

Ich empfehle hier ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen. (siehe auch PN)
__________________
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