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Beitrag
Datum: 26.11.2018
Uhrzeit: 10:02
ID: 57027



AW: Beauftragung Sanierung einer Schule

#1 (Permalink)
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Gut hierzu müßte ich ergänzen das die Planung 1-4 durch ein anderes Büro erstellt wurde. Und nun LP5-9 beauftragt werden soll. Und in der Kostenberechnung ebenfalls KG 300 und 400 vorliegt. Die Arbeiten in der 400 werden auch beauftragt, nur sollen nicht Bestandteil meiner Honorargrundlage sein. Aber ganz ehrlich ich stelle mir die Abrechnung dann echt schwierig vor. Denn wir wissen alle das man nachher bei der Bauüberwachung und Koordinierung der einzelnen Gewerke sich doch wieder um alles kümmern muss.

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 27.11.2018
Uhrzeit: 19:26
ID: 57029



AW: Beauftragung Sanierung einer Schule

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von wacase Beitrag anzeigen
Die Arbeiten in der 400 werden auch beauftragt, nur sollen nicht Bestandteil meiner Honorargrundlage sein.
Das wäre m.E. rechtswidrig. Die Berechnung Deines Honorars ist durch die HOAI festgesetzt.
Du schuldest als Architekt nämlich am Ende ein Werk. D.h. Du bis verantwortlich, dass das gesamte Gebäude am Ende dem Entspricht, was beauftragt wurde. Dazu gehört dann aber auch die integration der TGA. Diese Leistung ist als Teilleistung in der LP 5 auch ganz klar beschrieben.

Selbst wenn man dich mit diesen Teilleistungen nicht beantragen würde, wärest du aber am Ende für das Gesamtwerk verantwortlich. Daher können nur diejenigen Teilleistungen nicht beauftragt werden, die für die Erbringung des Werkes nicht unbedingt notwendig wären. (z.B. ein Bautagebuch)

Ich empfehle hier ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen. (siehe auch PN)
__________________
Florian Illenberger

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