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Patrick123456: Offline
![]() Beitrag Datum: 10.12.2018 Uhrzeit: 13:41 ID: 57044 | Social Bookmarks: Ob das reicht entscheidest Du, es prüft ja niemand. Als Hinweis, ein Brandschutzkonzept erstellt Du wenn Du den Brandschutz nicht nach der Bauordnung machen kannst und z.B. eine Abweichung brauchst. Ansonsten ist es ein Nachweis. Eine Tür kann nicht F-30RS sein. Ich wollte das nur einwerfen, weil ich damit bei nur LpH 1-4 selber das Thema oft habe. ich weiß nicht in welchem Bundesland Du arbeitest, aber wenn ein Bauantrag gestellt wird ist der Brandschutz nachzuweisen. (z.B. Art. 62 BayBO) |
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