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   Ort: Neuss  
Hochschule/AG: "Werkstudent"    Beitrag Datum: 14.11.2005 Uhrzeit: 20:46 ID: 11827  |         Social Bookmarks:      Groß sind die Unterschiede zwar nicht, aber es gibt sie, genauso wie bei den Flächenberechnungen - zum einen nach der II.BV und zum anderen nach der DIN 277!      Und nein, die II.BV gilt nicht nur für den sozialen Wohnungsbau, sie kann z.B. auch zum Zuge kommen, wenn es um die Wirtschaftlichkeit, Belastung oder Wohnfläche für steuerbegünstigten oder freifinanzierten Wohnraum geht (II.BV, §1 (1,2)). - Bei der Berechnung des BRI interessiert es z.B. nicht ob ein Dachraum genutzt wird oder nicht, er zählt zum BRI, beim umbauten Raum wird ein nicht ausgebauter Dachraum nur zu einem Drittel angerechnet. - Maßgebend ist als untere Begrenzung für den BRI die UK Kellerboden und für den umbauten Raum die OK Kellerboden.... - Bei der Berechnung des umbauten Raums wird nicht nach den Bereichen a),b),c) unterschieden, es gibt aber Bauteile, wie z.B. Balkone,die mehr als 0,5m aus der Fassade "vorspringen", die dann gesondert auszuweisen sind, aber dann am Ende nicht zum restlichen umbauten Raum addiert werden! Wie schon anfangs gesagt, die Unterschiede sind wirklich nicht groß, aber vorhanden.  |  
  
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