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Schneebiest is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.11.2005
Uhrzeit: 09:03
ID: 11834



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Was die Berechnung für einen Bauantrag oder eine Kostenermittlung angeht, stimme ich MAKS im Großen und Ganzen zu. Weshalb ich hier aber in erster Linie so auf den Unterschied zw. umbauten Raum und BRI beharre ist, weil es ja auch sein könnte, daß Kai den umbauten Raum vielleicht für die Uni berechnen muss -oder eine Teilwirtschaftlickeitsberechnung aufstellen muss?!
Das Buch "Hochbaukosten, Flächen, Rauminhalte" kann ich auch wärmstens empfehlen, dort ist dann im Kapitel "Zweite Berechnungsverordnung" (im Anhang) im Paragraphen 34 "...so ist für den Wohnteil und den Geschäftsteil im Verhältnis des umbauten Raumes aufzuteilen...Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen." nachzulesen.

Da ich mir sicher bin, daß Ihr mir immer noch nicht glauben, bzw, Gehör schenken wollt, habe ich hier mal zwei Links rausgesucht, die meine Aussagen untermauern!
Berechnung BRI:
http://www.fh-luebeck.de/bau/baubetr...inhalte%20.pdf
Berechnung umbauter Raum:
http://www.fh-luebeck.de/bau/baubetr...te_flaeche.pdf

Geändert von Schneebiest (15.11.2005 um 09:18 Uhr).

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