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KingKong: Offline

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Datum: 27.02.2006
Uhrzeit: 18:05
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m² Fläche zu Bebauen lt. Bebauungsplan

#1 (Permalink)
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Hallo, brüte gerade über einen fiktiven Entwurf. Hauserweiterung durch einen Neubau. Problem unter anderem, laut Bebauungsplan darf der Anbau höchstens 60m² Grundfläche haben.
Meine Frage: Wenn ich das Erdgeschoss 60 mache und das 1. und 2. Stockwerk einfach vorstehen lasse, also grösser 60 müsste es doch eigentlich gehen oder. Kennt sich jmd. mit der Problematik aus.
Evtl. Tipps für die Konstruktion ??

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audovis: Offline

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Datum: 27.02.2006
Uhrzeit: 18:22
ID: 14163



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Wenn es mal so einfach wäre ...

Also meiner Meinung nach gilt die vertikale Projektion auch der oberen Geschosse auf die Grundfläche.

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StarlightJD: Offline

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Datum: 27.02.2006
Uhrzeit: 20:16
ID: 14168



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Was ist denn im Bebauungsplan angegeben? Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl?

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noone: Offline


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Datum: 27.02.2006
Uhrzeit: 20:34
ID: 14169



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steht im BauGB

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Datum: 27.02.2006
Uhrzeit: 22:52
ID: 14172



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Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich um die projezierte Fläche handelt, sonst könnte man sich die Angaben auch sparen.
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Florian Illenberger

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noone: Offline


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Datum: 28.02.2006
Uhrzeit: 12:01
ID: 14184



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Was bzw. wie mit Vorsprüngen umgegangen wird, bzw was die Grundfläche eines Gebäudes ist, steht im BAUGESETZBUCH. Da sollte man dann schon mal reinlesen anstatt sich wilden Spekulationen zu unterwerfen.

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Datum: 28.02.2006
Uhrzeit: 15:08
ID: 14207



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Zitat:
Originally posted by noone
Was bzw. wie mit Vorsprüngen umgegangen wird, bzw was die Grundfläche eines Gebäudes ist, steht im BAUGESETZBUCH. Da sollte man dann schon mal reinlesen anstatt sich wilden Spekulationen zu unterwerfen.
Ich wüsste nicht, wo diese Problematik im BauGB beschrieben steht!
Das Maß der Baulichen Nutzung wird zwar in §5 Abs. 2 Nr. 1 und §9 Abs. 1 Nr. 1 im BauGB sowie im § 16 BauNVO beschreiben, aber hilft bei der o.g. Frage nicht.

Zur Frage, was im Bebauungsplan angegeben ist, sollte man sich mit der Planzeichenverordnung (PlanzV) vertraut machen. Im Abschnitt 2 der Anlage zur PlanzV wird gezeigt, wie soetwas aussieht.
Es gibt die Möglichkeit der Angabe der Geschossflächenzahl, der Geschossfläche, der Baumassenzahl, der Baumasse, der Grundflächenzahl, der Grundfläche, Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlage.

Jetzt aber mal ein Ansatz, der weiterhelfen könnte:
Die Brutto-Grundfläche (BGF) ist die Summe der Grundfläche aller Grundrissebenen eines Bauwerks. Nicht dazu gehören die Grundfläche von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen (also nicht nutzbaren Flächen, wie z.B. ein Kaltdach).
Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Bauteile (inkl. Putz etc.) auf Fußbodenhöhe anzusetzen.
Der Grundrissfläche eines Rohbaus ist ca. 4% aufzuschlagen.

Was ich jetzt auf Anhieb nicht weiß, ob die BGF mit der GR gleichzusetzen ist... Das könnte in der DIN 277 stehen...
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Florian Illenberger

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Datum: 28.02.2006
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Zitat:
Originally posted by Florian
Was ich jetzt auf Anhieb nicht weiß, ob die BGF mit der GR gleichzusetzen ist... Das könnte in der DIN 277 stehen...

GR??? Meinst du GRZ Grundflächenzahl??

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filo: Offline


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Datum: 28.02.2006
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Zitat:
Originally posted by audovis
Wenn es mal so einfach wäre ...

Also meiner Meinung nach gilt die vertikale Projektion auch der oberen Geschosse auf die Grundfläche.
Schließe mich aus erfahrung an.
__________________
Wer alle seine Ziele erreicht, hat sie wahrscheinlich zu niedrig gewählt
Herbert von Karajan

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Datum: 28.02.2006
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OK, ich würde fast sagen, vergiss, was ich gerade geschrieben habe.
Da die Grundflächenzahl ich ja auch nur das Verhältniss von Grundstücksgrösse und bebaubarer Fläche angibt und die Grundfläche verwandt mit ihr ist, ist die Grundfläche eines Bebauungsplanes etwas ganz anderes als die (Brutto-)Grundfläche für die Kostenberechnung (DIN 277)...



Zitat:
GR??? Meinst du GRZ Grundflächenzahl??
KingKong spricht von der GR. Aber die Frage die bei ihm dahintersteckt ist unabhängig von GR oder GRZ, da GRZ = GR/Gesamtgrundstücksfläche.
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Florian Illenberger

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Datum: 28.02.2006
Uhrzeit: 22:15
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Hi,

bevor hier wild spekuliert wird, ist vielleicht ein Statement von KK nötig.
Das wäre sowieso ganz sinnvoll, wenn sich der ein oder andere Fragende hier im Forum mal an der von ihm/ihr begonnenen Diskussion beteiligen würde. Es ist ja nichts neues, was hier gerade passiert.

@KingKong
Was sagt der B-Plan, d.h. welche Festlegungen gibt es. Gibt es eine Baulinie oder ein Baugrenze, was würde mit den Abstandsflächen passieren, wenn du einige Geschosse auskragen lässt. Wie sieht es mit der GFZ/GRZ aus?
Du musst schon ein paar Infos rausrücken.
Wie kommst du auf die 60m² Grundfläche? Wenn sich die 60m² aus der GRZ errechnen, kann es sein, dass dein Haus nicht mal die 60m² Grundfläche hat, da die GRZ sämtliche versiegelten Flächen beinhaltet - d.h. incl. Garagen, betonierte/asphalierte Zufahrten und Stellplätze usw.

Gruß

Max
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"Toleranz ist gut. Aber nicht gegenüber Intoleranten."
Wilhelm Busch

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Datum: 01.03.2006
Uhrzeit: 19:08
ID: 14254



Danke #12 (Permalink)
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Ja danke für die vielen Antworten, aslo im BauGB hab ich mal rein geschaut aber nichts dazu gefunden. DIN 277 hat wohl auch nichts damit zu tun. Ich denke das es im Bebauungsplan vermerkt ist. Den genauen Textlaut daraus kenne ich nicht. Uns ( Projektteilnehmer)wurde halt nur gesagt das eine bestimmte Fläche bebaut werden darf und wir haben es alle einfach so angenommen. Die Möglichkeit einer Auskragung ist mir eingefallen und ich habe eine Prof.in gefragt, Antwort war aber auch sehr schwammig. Den zuständigen Proffessor sehe ich jetzt nicht mehr, erst bei Abgabe und der ist eh ein bisschen altbacken. Also mache ich es jetzt denke ich ohne Auskragung. Wie gesagt es ist für mich ein fiktives Projekt und jetzt nicht so wichtig, aber interessant.

Danke nochmal

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Datum: 02.03.2006
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ID: 14262



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Die GRZ bzw. Grundfläche wird ja unter anderem dazu festgelegt, daß man man ein höhere Versiegelung der Grundstücksoberfläche vermeiden möchte.

Baut man also in den oberen Geschossen einfach über diese Grundfläche hinaus, so versiegelt man die darunterliegenden Flächen zwar nicht zwangsläufig, aber man schließt eine Beregnung/Versickerung und eine "normale" Vegetation dadurch aus.

Ich weiß aus verschiedenen Entwürfen (auch realen), dass es schon möglich ist über die maximale Grundfläche im Erdgeschoss rauszubauen (sieht man z.B. häufig in Geschäftsstrassen), aber diese Vorsprünge sind dann entweder durch den Bebauungsplan direkt, durch den notwendigen Strassenraum oder durch maximale Raumtiefen im Gebäude definiert.


Da Du aber von einem fiktiven Entwurf gesprochen hast, geht es dem Aufgabensteller doch mit Sicherheit darum, dass Ihr gute Lösungen auf 60 m² anbietet, wg. der Chancengleichheit für alle.

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Datum: 02.03.2006
Uhrzeit: 11:52
ID: 14268



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Archimedes, auch hier danke für deine Antwort.

Stimme mit dem oberen überein, und O.K. es war sicherlich Sinn der Aufgabe mit den 60. Werde es dann mal strikt einhalten.

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Datum: 02.03.2006
Uhrzeit: 14:45
ID: 14277



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Zitat:
Originally posted by Archimedes

Da Du aber von einem fiktiven Entwurf gesprochen hast, geht es dem Aufgabensteller doch mit Sicherheit darum, dass Ihr gute Lösungen auf 60 m² anbietet, wg. der Chancengleichheit für alle.
Dem möchte ich widersprechen. Man muß genauso lernen, wie man Auflagen "umgehen" kann oder für sich ausnutzen kann, wenn die Architektur dadurch profitiert.
Ich finde die ursprüngliche Frage von KingKong eigentlich recht interessant, würde aber gerade in einem studentischen Entwurf die Möglichkeit einer Auskragung nicht wegen einer ungeklärten rechtlichen Situation verwerfen.
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Florian Illenberger

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