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Maks: Offline

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Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 29.04.2006
Uhrzeit: 17:56
ID: 15431



Stichflurregelung in Bremen?

#1 (Permalink)
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Hi,

ich hoffe, dass hier der ein oder andere aus Bremen kommt.
Ich grübel gerade, wie die Stichflurproblematik in Bremen geregelt wird.
Leider gibt der Text der Bauordnung keinen Anhaltspunkt dazu - auf deutsch - es steht nichts offensichtliches darüber drin.
Mich würde interessieren, ob der Kommentar zur Bauordnung etwas deutlicher wird.
Da die Brandlast in diesem Gebäude sehr hoch sein wird, gibt es KEINEN Verhandlungsspielraum mit den Behörden. D.h., dass ich keine Vermutungen zum Thema brauche, sondern Informationen ob und wenn ja wo ich was dazu finden kann.

Gruß

Max
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"Toleranz ist gut. Aber nicht gegenüber Intoleranten."
Wilhelm Busch

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ehem. Benutzer
 
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tenorvision: Offline


tenorvision is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.04.2006
Uhrzeit: 11:36
ID: 15436



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moin, weiss nicht ob es dir weiterhilft, aber die Bauordnung NRW sagt hierzu folgendes:
§ 38 (3)

Notwendige Flure, die zu einem Sicherheitstreppenraum fuhren oder die als Stichflure nur eine Fluchtrichtung haben, dürfen bis zur Einmündung in einen notwendigen Treppenraum, den davor liegenden offenen Gang oder in eine Schleuse höchstens 10 m lang sein. Der Stichflur darf 20 m lang sein, wenn die Räume einen zweiten Rettungsweg haben.


ich gehe davon aus, dass man diese regelung auch in der BauO bremen findet, ausserdem ist bei der von dir beschriebenen hohen brandlast davon auszugehen, dass die 10 m dass maximum dessen ist, was zugelassen ist.
aus der Hochhausplanung weiss ich, dass hier ebenfalls 10 m Stichflurlänge das maximum ist, und was brandschutz angeht, ist es schwer die HH-verordnung zu toppen.


mfg
Tenorvision

Geändert von tenorvision (30.04.2006 um 12:30 Uhr).

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Maks: Offline

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Maks is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 30.04.2006
Uhrzeit: 12:59
ID: 15438



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Hi tenorvision,
Zitat:
ich gehe davon aus, dass man diese regelung auch in der BauO bremen
Ich hatte ja geschrieben das "....nichts offensichtliches darüber drin" steht und dem ist auch so. Die Stichflurproblematik wird eben nicht angesprochen.
Da ich mir aber nicht vorstellen kann, dass man das Thema in Bremen komplett ignoriert, hab ich gefragt, ob das ganze zu mindestens im Kommentar erwähnt wird.

Danke dir

Gruß

Max
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Wilhelm Busch

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tektorumAdmin
 
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Beitrag
Datum: 30.04.2006
Uhrzeit: 14:32
ID: 15442



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Wir (auch Maks) hatten das ja bereits mal unter http://www.tektorum.de/showthread.php?threadid=1815 diskutiert. Ich meine, dass auch dort z.B. für die BauO Bln. nichts festgelegt wurde und daher davon auszuehen ist, dass die MBO gilt. Letztlich muss sich der Brandschützer absichern und bei Einhaltung der MBO hat er das.
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