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Minou: Offline
![]() Beitrag Datum: 12.12.2008 Uhrzeit: 19:12 ID: 31656 | Social Bookmarks: erstmal vielen dank für die tipps, doch leider besagt die LBO NRW nicht hochfeuerhemmend ![]() sondern F90AB sprich: feuerbeständig bzw. in den wesentlichen Teilen (und damit sind ja tragende und aussteifende Teile gemeint) aus nicht brennbaren Stoffen. Ich schau noch weiter in wiefern evtl. ausnahmene lösungen möglich sind. siehe link hier "Darstellung eines individuellen Brandschutzkonzeptes am Beispiel eines Kindergartens" (etwas runter scrollen für den Artikel) ::Bauen und Wohnen: Brandschutz:: - indem halt auch trotz eigentlicher forderung nach F90 AB dann doch in Holzrahmenbauweise gebaut werden konnte... doch eine Frage hab ich noch ... ich schnall nich ganz den Satz aus der LBO M-V "3. für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 Gebäudeabschlusswände, die jeweils von innen nach außen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Teile des Gebäudes, mindestens jedoch feuerhemmende Bauteile, und von außen nach innen die Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständiger Bauteile haben," kann mir das jemand in "normal deutsch" übersetzen bzw. mit F- Ziffern erläutern ?...das wär echt grandios...vielen dank |
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