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Datum: 17.02.2009
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AW: Natürliche Geländeoberfläche

#1 (Permalink)
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in hamburg ist das so definiert, glaub ich, unabhängig von der gebäudeklasse, ist ein geshcoss ein vollgeshcoss, wenn es im mittel mehr als 1,4m (oder so) aus der erde guckt. vergleichbares müsste sich doch in der BauO auch finden !?

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Datum: 17.02.2009
Uhrzeit: 17:33
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AW: Natürliche Geländeoberfläche

#2 (Permalink)
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Genau so kenne ich es auch.
Allerdings ist es nicht über der natürlichen sondern über der festgelegten
Geländeoberfläche, das ist noch ein Unterschied.
Jedoch hat man meistens Verhandlungsspielraum mit der unteren
Bauaufsichtsbehörde, und man kann bei einem Hanggrundstück die natürliche
Geländeoberfläche auf Basis einer Vermessungskartierung für den Nachweis
heranziehen, haben wir zumindest schon so gemacht.
Und dieses "im Mittel" kann man dadurch feststellen, dass man die Abwicklung
zeichnet und die Fläche über der Geländelinie durch die Länge des
abgewickelten Gebäudes teilt, CAD hilft einem da ungemein.

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Datum: 18.02.2009
Uhrzeit: 18:37
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AW: Natürliche Geländeoberfläche #3 (Permalink)
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vielen dank für die infos.

noch eine wichtige sache: wie ist das von mir o.g. thema brandschutz/ feuerwiderstandsklassen geregelt?

welche anforderungen habe ich z.B. bei einem wohngebäude mit 3 vollgeschossen - in hessen sind die feuerwiederstandsklassen einzelnen bauteile in der anlage dargestellt. wie ist das in niedersachsen geregelt bzw. wo stehen diese?

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Beitrag
Datum: 18.02.2009
Uhrzeit: 19:30
ID: 32706



AW: Natürliche Geländeoberfläche #4 (Permalink)
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hab mal eben in der NBauO geblättert, also da, wo es in Hamburg, und zwar direkt bei den Bauteilen, stehts offensichtlich nicht.

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