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Patrick: Offline
   Ort: Berlin  
Hochschule/AG: Angestellter    Beitrag Datum: 05.06.2009 Uhrzeit: 16:48 ID: 33944  |            Social Bookmarks:      Hallo Leute,      ich habe hier Rohbaupläne auf dem Tisch liegen, in denen das Steigungsmaß innerhalb eines Treppenhauses variiert. Ich habe von der Regel gehört, dass man dieses innerhalb eines Treppenhauses nicht machen darf. Kennt jemand diese Regelung und kann mir sagen wo ich die finden? Die Steigung variiert um bis zu 4mm, dass ist zwar deutlich innerhalb der Rohbautoleranzen, aber müsste man das später im Ausbau wieder "glatt bügeln"? Danke & Grüße, Patrick  |  
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|          Social Bookmarks:      Es gibt zwei Orte, an denen dies festgehalten sein könnte:       Entweder in der DIN 18065 oder der Landesbauordnung. Im Baukonstruktionslehre 2 Buch (Frick/Knöll) steht übrigens: Zitat:  
 Grüsse Flo 
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Tidals: Offline
   Ort: Koblenz       Beitrag Datum: 06.06.2009 Uhrzeit: 12:41 ID: 33950  |            Social Bookmarks:      gibts denn unterschiedliche bodenaufbauten?       
				__________________   carpe diem!  |  
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k-roy: Offline
     Beitrag Datum: 06.06.2009 Uhrzeit: 14:23 ID: 33954  |            Social Bookmarks:      könnte ja auch verschiedene geschosshöhen geben, dann wäre es schlichtweg unmöglich die steigung beizubehalten.      in der din steht jedenfalls nix dazu, habse grad nochmal durchgeblättert.  |  
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Patrick: Offline
   Ort: Berlin  
Hochschule/AG: Angestellter    Beitrag Datum: 08.06.2009 Uhrzeit: 11:41 ID: 33984  |            Social Bookmarks:      Vielen Dank für Eure Hinweise.      Die Bodenaufbauten sind immer gleich, aber die Geschoßhöhen variieren. Ich finde in der DIN nur den Hinweis, dass das Ist-Maß nicht um mehr als 5mm vom Soll-Maß abweichen darf. Jetzt weichen aber schon meine SOLL-Maße von einander ab und darauf finde ich leider keinen Hinweis in der DIN. Wenn ich die DIN richtig interpretiere ist dann ja alles OK!??!??? Danke & Grüße, Patrick  |  
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k-roy: Offline
     Beitrag Datum: 08.06.2009 Uhrzeit: 14:20 ID: 33988  |            Social Bookmarks:      nur weils nicht in der DIN steht, ist es noch lange nicht ok.       die DIN sagt ja auch nix üebr Fluchtwegtreppen und deren Anforderungen. Da mußt du schon noch in die Bauordnung schauen.  |  
|          Social Bookmarks:      Zitat:  
 Wenn Du unterschiedliche Geschosshöhen hast, dann mußt Du mit der Treppe zwangsläufig darauf reagieren. Höhenunterschiede am Treppenstoß bei zwei durch ein Podest getrennten Treppenläufen, die zu unterschiedlichen Geschossen gehören sind doch nichts Ungewöhnliches. Man versucht die Differenzen natürlich so gering wie möglich zu halten, aber die Geschosshöhen von Gebäuden werden nun mal nicht allein über die Stufenhöhen definiert. Beim Ausbau mußt Du natürlich dafür sorgen, daß innerhalb eines Treppenlaufes alle Stufen entlang der Lauflinie identisch hoch und breit sind. Das kann aber beim nächsten Treppenlauf schon wieder etwas variieren.  |  ||
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noone: Offline
              Beitrag Datum: 12.06.2009 Uhrzeit: 09:23 ID: 34066  |            Social Bookmarks:      ... jetzt habe ich die Frage erst verstanden. Ich dachte es ging um ein Wechsel des Steigungsverhältnisses z.B. bei einer zweiläufigen Treppe zwischen den beiden Läufen....      Bei variierenden Geschosshöhen ist es natürlich kein Thema, dass die Treppe z.B. von EG nach OG ein anderes Verhältnis aufweist als die Treppe von Og nach OG2.... Wenn du dich an die Schrittmassregel hältst, bekommst du sowieso nur geringfügige Unterschiede. Wie sollte ein Treppenhaus sonst funktionieren? Dann müssten ja alle Geschosshöhen nach dem Treppenstufen-Steigungsraster geplant werden....  |  
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