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Social Bookmarks: Zitat:
Es muß doch prinzipiell einen Plan von diesem Gebiet gegeben haben und wenn es auch nur eine Flurkarte gewesen ist. Ich hatte diesen Fall noch nicht, aber ganz Deutschland ist erfasst und kartografiert. Es kann sich dann doch eigentlich nur um die Umänderung eines bestehenden Lageplans handeln und nicht um eine völlige Neuzeichnung. Sollte es notwendig sein, daß der Bauherr die Grenzen und Abmessungen selbst in grafischer Form liefern muß, dann bleibt eigentlich nur der Weg zu einem anerkannten Vermesser oder man beauftragt das Katasteramt selbst damit. Ich würde aber den externen Vermesser aus Kostengründen vorziehen. Vielleicht einfach mal dort anklopfen und nachfragen. Es gibt in der Nähe sicherlich ein Vermessungsbüro und die sollten in solchen Fällen Bescheid wissen. Das blosse Fragen kostet ja nichts. | ||
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.01.2010 Uhrzeit: 11:38 ID: 37089 | Social Bookmarks: Ich glaube, Du hast Recht, der Hase liegt im Pfeffer bei der Änderung der Grundstücksgrenzen (Flurstücksgrenzen). Davon hat der Bauherr zwar nichts gesagt, aber dass heißt ja nicht, dass so ein Fall nicht vorliegt. Ein andere Erklärung wäre, dass der amtliche Lageplan Informationen enthält, die der Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht enthält, wie z.B. die Höhenlagen der Eckpunkte oder angrenzenden Verkehrsflächen oder sowas. Geändert von mika (09.01.2010 um 11:56 Uhr). |
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mika: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 09.01.2010 Uhrzeit: 11:41 ID: 37090 | Social Bookmarks: Ich hab noch was gefunden zum Unterschied zwischen amtlichen Lageplan und amtlicher Flurkarte als Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Katasterplan). Danach würden sich Katasterplan und amtlicher Lageplan doch unterscheiden. Denn nach den Ausführungen in dem PDF ist die Genauigkeit der Katasterpläne nicht ausreichend, da sie Abweichungen im Meterbereich enthalten können, da die digitalen ALKs größtenteils auf Scans von historischen Karten (M1:3000) basieren, und beim Nachzeichnen Ungenauigkeiten von 0,5mm zum Abweichungen von 1,5m führen. Um einen Anruf bei der Baugenehmigungsbehörde oder einem amtlichen Vermesser werde ich wohl nicht herum kommen, aber immerhin, bin ich jetzt schon mal etwas informierter. |
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