Tom
 
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Datum: 21.12.2010
Uhrzeit: 20:50
ID: 41949



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#1 (Permalink)
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Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
ja privat, kann nicht öffentlich was Anderes als privat sein? Vielleicht sind wir hier oben ja alles Landeier ...
Nicht öffentlich hieß für mich: beschränkte Ausschreibung. Und die kann ein privater oder öffentlicher Bauherr durchführen. Du hast also eine beschränkte Ausschreibung eines privaten Bauherrn. Zu den "Landeiern": Arroganz ist mir abhold, und wir pflegen ebenfalls ein ganz und gar kooperatives, freundliches Verhältnis zu den Firmen - da wir fast ausschließlich mit öffentlichen Bauherren zu tun haben, ist das Preisspiegel-Versenden aber tabu (siehe oben).

Während der laufenden Ausschreibung ist der Architekt ja an verschiedene Gleichbehandlungs- und Verschwiegenheitspflichten gebunden. Und so kommt es, das die gesamte Kommunikation der Vergabe bis zur formellen Auftragserteilung in der Regel bei uns vom Bauherrn geführt wird. Auch nach der Submission erteilt alle Auskünfte zum Verfahren (Platzierung, etc.) der Bauherr bzw. die Vergabestelle, meistens genügt den Firmen da schon eine kurze telefonische Auskunft.

Dass so ein Angebot Arbeit ist - geschenkt. Es steckt auch einige Erfahrung und Strategie auf Seiten des Bieters dahinter: Das Erkennen der Nachtragspotentiale, das Verstecken von Kostenbomben in Bedarfspositionen, das Anbieten von Rabatten, das clevere Spiel mit Alternativangeboten und Nachunternehmern, etc., etc., ... Das ist ein Akquise-Know How, das über Jahre gewachsen ist und Geld wert ist. Und das ohne Zustimmung des Verfassers den Konkurrenten zu servieren - ich würde tatsächlich als Betroffener dagegen klagen.

Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl. Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren.

T.

Geändert von Tom (21.12.2010 um 21:12 Uhr).

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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 02:21
ID: 41954



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen?

#2 (Permalink)
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Zitat:
Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private Ausschreibungen ablaufen
die sind die freie (freihändige?) Vergabe.

Die beschränkte Ausschreibung ist nicht die private, sondern ein Sonderfall der öffentlichen Ausschreibung in speziellen Fällen.

Habe jetzt keine VOB zum Zitieren der Passagen zur Hand, jedoch kann man dort die drei Arten genau nachlesen.

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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 09:50
ID: 41956



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #3 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...
Jetzt weiß ich ehrlich nicht genau, nach welchem Modus private
Ausschreibungen ablaufen - nicht nach VOB/A, O.K. Aber nach einem rechtl.
Verfahrensrahmen, der mit Angebotsabgabe verbindlich vereinbart und von allen
Bietern anerkannt wird. Da wird es in Standard-Texten Datenschutzklauseln
geben. Und im Übrigen werden sich diese Texte eng an der VOB/A orientieren.
T.
Kein privater Bauherr wird sich die VOB/A freiwillig ans Bein hängen, mir fällt
zumindest kein Grund ein warum das tun sollte.
Bei uns steht im Anschreiben an die Bieter immer:
"Sehr geehrte...,
hiermit möchten wir Sie bitten, uns gemäß der beiliegenden Leistungsbeschreibung
ein kostenloses und für den Bauherrn unverbindliches Angebot für die Ausführung von
***ARBEITEN
zu erstellen."
Ob und für wen sich der Bauherr dann entscheidet und aus welchen Gründen
unterliegt keinerlei Regularien. Selbst wenn er den teuersten Bieter nimmt,
weil der so eine schöne Wagenfarbe hat...
Die Ausschreibung für private Bauherrn hat außer der Vereinbarung der Teile B
(wird immer seltener) und C der VOB nicht viel mit den Verfahren zu tun, die
Du kennst.
Ich glaube man hat auch ein anderes Verhältnis zu den Firmen, weil man
diese eben gezielt auffordert...

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Tom
 
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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 13:00
ID: 41958



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #4 (Permalink)
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Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren aber dann doch etwas anders aus.

@noone: Private Vergabe ist nicht gleich Freihändige Vergabe. Letztere kann auch, wie die beiden anderen Vergabeformen (beschränkt u. öffentlich) sowohl von privaten als auch von öffentlichen Bauherren gewählt werden (bei öffentlichen Bauherren nur unter bestimmten Bedingungen, bei privaten immer, nach Gusto).

T.

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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 14:33
ID: 41959



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #5 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Das heißt aber ja nichts anderes, als dass es nach BGB abgewickelt wird, ohne
einen besonderen Vertragsschluss. Das sieht bei großen privaten Bauherren
aber dann doch etwas anders aus...
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Das Vergabeverfahren hat doch nichts mit den Bauverträgen zu tun.
Es werden natürlich ordentliche Verträge mit BVB, AGB (diese meistens als
VOB/B) usw. abgeschlossen, das ist nicht anders als bei großen privaten oder
öffentlichen Bauherren, nur weil man kein Vergabeverfahren nach VOB/A macht.
Das einzige, was man bei "Einmalbauherren" natürlich nicht hat, sind die zusätzlichen
technischen bzw. die zusätzlichen Vertragsbedingungen

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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 15:26
ID: 41961



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #6 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit abgewickelt, das Vergabeverfahren oder die Baumaßnahme?
Ich meine natürlich das Vergabeverfahren, über was anderes reden wir hier doch nicht ... Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben!

T.

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Datum: 22.12.2010
Uhrzeit: 16:51
ID: 41962



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #7 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Die VOB/A stellt ja nur eine transparente und faire Abwicklung des Verfahrens sicher...
Sind wir also wieder beim Preisspiegel
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
...und ist sehr wohl ein geeignetes Modell auch für private Vergaben!
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll.

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Datum: 23.12.2010
Uhrzeit: 12:36
ID: 41965



AW: Preisspiegel mit/ohne Bieternamen? #8 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Ich sehe nicht was da der Vorteil für den Bauherrn sein soll.
Die VOB/A bringt für beide Seiten, Auftraggeber und Bieter, ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Rechtssicherheit. Die Angebote unterliegen einer Bindefrist, die Bieter sind Auskunftspflichten unterworfen (wirtschaftl. und techn. Leistungsfähigkeit). Andererseits muss der AG seine Vergabeentscheidung nach sachl. Gesichtspunkten fällen und dokumentieren und kann das Verfahren nicht willkürlich aufheben. Diese Sicherheit erwarten qualifizierte Unternehmen bei komplexen Ausschreibungen.

Das sind nur einige Aspekte; die ganzen in der VOB/A festgeschriebenen Standards zu einer korrekten Leistungsbeschreibung, die transparente Darstellung zusätzlicher Vertragsbedingungen, die verschiedenen Modi, wie mit Alternativangeboten verfahren wird, etc., etc., sind ein stabiles Gerüst auch für private Verfahren. De Fakto wird die VOB/A ja in privaten Verfahren angewandt, entweder 1:1 oder in enger Anlehnung.

T.

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