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Beitrag
Datum: 28.04.2014
Uhrzeit: 20:25
ID: 52602



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #16 (Permalink)
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Das ist in der Hochhausrichtlinie doch eindeutig beschrieben:
Nutzungseinheiten (=Wohnungen) dürfen nur Ausgänge in notwendige Flure oder ins Freie haben. Schleusen dürfen nur Öffnungen (also Türen) zu Sicherheitstreppenhäuser und notwendigen Fluren haben. Ergo Sequenz Rettungsweg aus den oberen Geschossen bei innen liegendem Sicherheitstreppenraum: Wohnung - notwendiger Flur - Schleuse - Sicherheitstreppenraum - ins Freie

Evtl. könnte man innerhalb der Wohnungen jeweils notwendige Flure anordnen, die dann in die Schleuse münden. Ein notwendiger Flur behindert aber jegliche "offenen Grundrissgestaltungen".

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TappAr will become famous soon enough TappAr will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 29.04.2014
Uhrzeit: 10:43
ID: 52605



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #17 (Permalink)
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in ergänzung zu personal cheese vielleicht noch wie folgt:

der notwendige flur per definition ist eine brandlastfreie zone; ebenso die schleuse. das ist insofern wichtig, weil er 1. nicht nur fluchtweg ist sondern
2. auch angriffsweg für die feuerwehr. und die brauchen dann im umkehrschluss eine "sichere" zone, gerade auch in einem solchen bauwerk.

schließt du die wohnung direkt an die schleuse an, hast die zone mit brandlast und dem brand direkt in der pufferzone. würde ich als bauaufsicht und feuerwehr hier gar nicht mitgehen. da nutzt dir dann auch rs-tür oder t30-tür nichts. unabhängig vom mangelnden komfort derartiger türen, auf grund der selbstschließeinrichtungen. obertürschließer werden dann als erstes von den bewohner ausgehängt und dann ist die sicherheit der schleuse dahin.
__________________
da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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