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Datum: 16.01.2011
Uhrzeit: 01:44
ID: 42165



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#1 (Permalink)
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Als Denkanstoß:

Zitat:
§5 LBauO M-V beispielsweise:
Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.
Die Feuerwehrleute können ihren Kram ja nicht belibig große Strecken tragen.

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Beitrag
Datum: 16.01.2011
Uhrzeit: 12:11
ID: 42167



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug

#2 (Permalink)
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Laut HBO §33:
"Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Fahrschächte haben, die eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse ausreichend lang verhindern. In einem Fahrschacht dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig
1. innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern
2.innerhalb mehrgeschossiger Räume, wie Hallen
3. in den Gebäudeklassen 1 und 2
4. innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche in nicht mehr als zwei Geschossen."
...
Lüftungsöffnung von mind. 2,5 von Hundert der Fahrstuhlgrundfläche, mind. jedoch 0,1 m²
...
Ab Gebäudeklasse 4 muß mind. 1 Krankenbarenfahrstuhl, der in jedem Geschoss einen Halt hat, eingebaut werden...
Abmaße sind 1,10 m x 2,10 m.
Türen mind. lichte Durchgangsbreite von 0,90 m.

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 19:26
ID: 52572



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #3 (Permalink)
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Guten Tag,
ich hab mich gerade auch mit den Hochhausrichtlinien befasst. Jetzt habe ich allerdings den Marco Polo Tower von Behnisch analysiert und festgestellt, dass das meines Empfindens nach garnicht so gebaut werden kann.
Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten.

architec24.de/de/meta/home.html?user_projekte_pi1[menuID]=3&user_projekte_pi1[projektID]=4&user_projekte_pi1[VIEW]=SINGLE&cHash=7b009dbf13b524a81fe42c8510afa90a

Und zwar wurde meiner Meinung nach der Türabstand von 3m zur Schläuse nicht eingehalten.
dropbox.com/s/ovabfr4w50egoum/image%202.jpeg (ich darf noch keine Bilder posten)
Weiß jemand wie das wohl begründet werden kann?
Gruß,
bixilix

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 20:33
ID: 52573



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #4 (Permalink)
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Den würde ich erstmal nicht als Beispiel nehmen
Hochhaus in HafenCity - Brandschutz-Mängel im Marco Polo Tower - Hamburg - Hamburger Abendblatt

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Datum: 22.04.2014
Uhrzeit: 21:28
ID: 52574



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #5 (Permalink)
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Dem Artikel zu Folge hat es da ja Probleme gegeben mit Rauchschutztüren etc.. Kann ja sein, dass die entsprechenden Türen nicht entsprechend der Vorschriften waren etc..
Ich plane im Moment nur bis 1:200, deshalb muss es nur prinzipiell stimmen.

Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
Ich dachte immer das heißt, dass die Schleuse 3m lang sein muss. Nach genauerem hinschauen bin ich mir da aber nicht mehr sicher. Kann man also theoretisch von der Schleuse bis zur Haustür einen Flur von min. 3m Länge machen und erfüllt damit die prinzipiellen Brandschutzrichtlinien, unabhängig von Brandschutzklassen der Bauteile etc..?

Dann kann man die Tür von Schleuse zu Treppenraum ja theoretisch direkt dahinter schalten, so wie es in dem Beispiel ja theoretisch auch wäre... Oder sehe ich das falsch?

Gruß,
bixilix

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Datum: 23.04.2014
Uhrzeit: 10:13
ID: 52575



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #6 (Permalink)
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die pauschalen vorgaben aus den jeweiligen vorschriften können natürlich (leider) nicht immer 1:1 umgesetzt werden.

warum also die "3 meter" ... und ...

Zitat:
Ich frage mich nur von wo genau der Abstand der "3m zwischen den Türen" gemessen wird.
hierbei handelt es sich schlicht und ergreifend um eine vorgabe, die aus dem liegendtransport von kranken kommt. einen entsprechenden hinweis hierzu gibt es auch ergänzend in der DIN 18065 anhang b.
dies ist tatsächlich ein punkt, der bei vielen planung (auch reine treppen) selten berücksichtigung findet. es gibt dazu ein merkblatt der feuerwehr hamburg. die anordnung der wände muss also zielführend sein, d. h., wenn du eine abweichung begründen und kompensieren kannst, geht es auch anders.

https://www.dropbox.com/s/ovabfr4w50...image%202.jpeg

bei deinem beispiel, würde ich die sicherheitstechnischen grundzüge schon noch gegeben sehen. ein einfädeln zum liegendtransport scheint mir hier gut möglich. aus diesem grund dürfte das auch so durchgelaufen sein.
bei der anordnung der aufzüge hätte ich hier zunächst auch wenig bedenken.

guten hinweise gibt der brandschutzatlas, kapitel 7.5 mit bilddarstellungen.

gruß Tapp
__________________
da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort!

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Datum: 28.04.2014
Uhrzeit: 19:58
ID: 52601



AW: Sicherheitstreppenraum mit Aufzug #7 (Permalink)
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Zugang zum Brandschutzatlas habe ich leider im Moment nicht, deshalb nochmal eine Frage die ich sonst nicht mehr hätte
Und zwar wollte ich fragen ob ich den Flur vor der Schleuse immer noch brauche oder ob ich dort auch direkt Zugänge zu Wohnungen schaffen könnte wenn ich z.B. nur zwei riesige Wohnungen auf dem Geschoss habe

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