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Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough Lang is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 28.01.2011
Uhrzeit: 12:29
ID: 42336



Umbau EInfamilienhaus in 2 Wohnungen Brandschutz der trennung zwischen den Einheiten

#1 (Permalink)
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Hallo.
erstmal ein paar angaben zum Gebäude:

Mischgebiet, Kein Bebauungsplan, Standort: Saarland

Ein Einfamilenhaus (KG, EG, Dachgeschoss) soll in 2 Wohnungen aufgeteilt werden, eine im EG die zweite im OG.

Folgende Eckdaten:
Aussenwände: massiv,
Kellerdecke: massiv,
Zwischendecke: Holzbalkendecke, Kein Estrich im OG

Das Treppenhaus ist innenliegend, und soll weiterhin genutzt werden,
(Zugang zur Erdgeschosswohnung auch über das Treppenhaus)
die Treppen sind Holztreppen und sollen erhalten bleiben.

Meine Frage:
Handelt es sich hierbei schon um eine Nutzungsänderung?
Ist ein Bauantrag erforderlich?
Müssen die Wände und Decken zwischen den Einheiten bzw. zum Treppenraum Brandschutzmässig ertüchtigt werden, und wenn ja wie?

Können die Holztreppen weiterhin genutzt werden?


Danke schonmal im Vorraus

Michael

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Beitrag
Datum: 29.01.2011
Uhrzeit: 12:52
ID: 42347



AW: Umbau EInfamilienhaus in 2 Wohnungen Brandschutz der trennung zwischen den Einhei

#2 (Permalink)
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Einfach mal in die Bauordnung schauen.

-Gebäudeklasse bestimmen
-Brandschutzanforderungen aus Gebäudeklasse ermitteln
-§§ zur Genehmigung durchlesen und evtl. noch mal beim Bauamt nachfragen

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