|    Registriert seit: 22.02.2005  
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Kieler: Offline
   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 29.01.2011 Uhrzeit: 22:37 ID: 42349  |            Social Bookmarks:      In der aktuellen VOB/A wird in § 9 Abs. 7 die Sicherheitsleistung für       Mängelansprüche geregelt. Da gibt es gegenüber der alten VOB ja erhebliche Veränderungen. Hierzu meine Frage: (Voraussetzung: Beschränkte Ausschreibung, unter 250.000€, VOB/A nicht vereinbart) Ist diese Regelung in der Praxis angekommen, verzichtet Ihr auf Sicherheitsleistungen?  |  
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Kieler: Offline
   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 02.02.2011 Uhrzeit: 10:24 ID: 42387  |            Social Bookmarks:      ...niemand vereinbart Sicherheitsleistungen?       ![]()  |  
|    ehem. Benutzer  Registriert seit: 30.01.2009  
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LaHood: Offline
     Beitrag Datum: 07.02.2011 Uhrzeit: 18:12 ID: 42418  |            Social Bookmarks:      Hallo Kieler,      bei uns werden Bürgschaften hinterlegt die nach Ablauf der Gewährleistung dann wieder ausgezahlt werden sofern vorhandene Mängel in der Gewährleistungszeit aufgetreten sind. Wenn ich es noch richtig zusammen bekomme wandelt sich die während der Bauphase hinterlegte Summe (Sicherheitseinbehalt?) dann nach VOB Abnahme zur Bürgschaft. Ich selbst habe da aber nur am Rande mit zu tun, das regelt bei uns der Bauherr selber, bzw. andere Personen. Ich selbst würde aber immer einen Sicherheitseinbehalt fordern, damit man als Bauherr/Vertreter des Bauherrns noch ein zusätzliches Druckmittel gegenüber den ANs hat. Bsp.: Projekt fast abgeschlossen, Projektsumme durch Abschlagsrechnungen schon zum Großteil gezahlt, am Ende werden Mängel festgestellt die erhebliche Kosten verursachen würden für den AN, da könnte dann schon ein Abwägen stattfinden. Grüße LH  |  
|    Registrierter Nutzer  Registriert seit: 07.03.2010  
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Bosmeg: Offline
   Ort: Tübingen    Beitrag Datum: 09.02.2011 Uhrzeit: 22:40 ID: 42445  |            Social Bookmarks:      Also ich kenne und handhabe das auch so wie LaHood.      Allerdings verzichte ich ab und zu auf den Sicherheitseinbehalt während der Buaphase...je nach dem um welchen Handwerker es sich handelt, und wie lange und intensiv man schon zusammenarbeitet. Bei der Schlußzahlung behalte ich 5% der Bruttogeamtsumme ein, und lasse diese gegen eine Bankbürgschaft ablösen. Nach Eingang der Bürgschaft wird die Summe dann ausbezahlt.  |  
|    Registriert seit: 22.02.2005  
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Kieler: Offline
   Ort: Kiel  
Hochschule/AG: Architekt             Beitrag Datum: 10.02.2011 Uhrzeit: 16:28 ID: 42456  |            Social Bookmarks:      ja danke, und vor dem Hintergrund der eigentlichen Frage, hat das seit dem       letzten Jahr was für Konsequenzen für Euch?  |  
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