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Datum: 06.07.2011
Uhrzeit: 23:28
ID: 44316



AW: Werkzeichnungen

#1 (Permalink)
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Hey Jochen,

ich hab das diskutieren mit meinen Arbeitgebern aufgegeben. Wenn die es so wollen, kriegen die es so. In dem vorherigen Büro haben wir es anders gemacht. Die haben aber auch sehr viel mehr Erfahrung gehabt. Ich schüttel innerlich jeden Tag den Kopf.

Aber zurück zur Frage von LaHood. Da kannst Du doch bestimmt auch was sagen.

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ehem. Benutzer
 
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LaHood: Offline


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Beitrag
Datum: 07.07.2011
Uhrzeit: 09:37
ID: 44319



AW: Werkzeichnungen

#2 (Permalink)
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Hi,

also die Position des LV-Textes heisst Werkstattplanung, im LV Text selbst steht halt Werkplanung. Da sich ja eine Fachfirma um den Auftrag bewirbt denke ich allerdings das man davon ausgehen kann das die selbst beim Durcheinanderbringen von solchen genauen Bezeichnungen wissen sollte was damit gemeint ist. Außer, das entzieht sich jetzt meiner Kenntnis, Werkplanung bedeutet bereits etwas völlig anderes, dann gebe ich Dir natürlich Recht. Wenn aber im Positionstext etwas anderes steht als im Leistungstext sind die Firmen eigentlich verpflichtet vor der Vergabe nachzufragen. Das ist jedenfalls mein Kenntnisstand nach ein VOB Schulungen.

Übrigens hat sich das Thema wahrscheinlich aufgelöst. Von unserer Seite jedenfalls. Der AN hat uns vom Deutscher Stahlbauverband eine Richtlinie geschickt und meinte das das quasi die Grundlage wäre nach der sie bauen und fertigen würden. Ich habe dann bei diesem Verband angerufen und erfahren das es 1. lediglich Empfehlungen sind, und das eigentlich auf reinen Stahlbau, und zweitens nicht Vertragsgrundlage seitens des Auftraggebers ist. Daher können uns deren Richtlinien schnuppe sein. Der AN hat halt bemängelt das unsere Ankerplatten nicht reine Werkzeichnungen seien, und diese nach den Vorgaben des Stahlbauverbandes für seinen Schlosser angefordert. Wir haben die Ankerplatten in unseren Regelzeichnungen in die Umgebung eingebettet, da der Schlosser diese Regelzeichnungen für das Montieren seiner Elemente ebenfalls bekommt. Und auf dem selben Blatt ist dann die Ankerplatte auch nochmal losgelöst von der Umgebung und einzeln bemasst. Das Lustige ist das der AN mich etwas ins Schwimmen gebracht hat als er meinte das der Befestigungsstahl unter den Ankerplatten der u-förmnig mit einbetoniert wird nicht nach DIN 1045 gebogen sei und wir nicht den Mindestbiegerollendurchmesser einhalten würden. Ich habe dann selbst gebraucht um zu kapieren das unsere Zeichnungen richtig sind, bei einem 12 mm Durchmesser Stabstahl braucht man laut DIN 1045 mindestens 4d, also 48 mm Durchmesser, oder 24er Radius. Da wir den Radius und nicht den Durchmesser angegeben haben war ich natürlich im ersten Moment laut der Zahlen selbst verunsichert.
Naja ich bin mal gespannt was Sie uns antworten auf die Begründung das wir das Nachtragsangebot ablehnen.

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Beiträge: 30
leipziger: Offline


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Beitrag
Datum: 09.07.2011
Uhrzeit: 22:44
ID: 44344



AW: Werkzeichnungen #3 (Permalink)
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Hallo LaHood,
was auch immer noch kommt, ich sehe die Sache ganz entspannt - ihr habt einen Architektenplan gezeichnet, der das System mit konkreten Abmessungen vor gibt und nun muss die Firma was draus machen. Ihr habt im LV eine Position Werkstattplanung drin (völlig egal, ob da mal "Werkplanung" und mal "Werkstattplanung" steht), auch wenn der Stahlbau dort nicht erwähnt ist, da es ja wohl ein AN ist, ist das alles sein Thema.
Ich stelle immer wieder fest, dass die Firmen (häufig kleinere) keine Lust haben, Werkplanung zu machen und dann in den Architektenplänen irgendwas per Hand ergänzen und uns zur Prüfung schicken. Da ich generell sehr wohlwollend prüfe, kommt es auf den Einzelfall an, ob ich es durchgehen lasse und mit Anmerkungen frei stempele, oder alles durchstreiche und "Wiedervorlage" drauf schreibe.
Was unsere Architekten-Pläne betrifft: Nach meiner Erfahrung ist es sinnvoll, nicht viel mehr als die Fügungen und Abmessungen von Elementen darzustellen. Die anderen Dinge (Anzahl der Schrauben...) können die Firmen und Statiker viel besser festlegen als wir.

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