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fst: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 09.11.2011 Uhrzeit: 18:24 ID: 45246 | Social Bookmarks: Zält das noch als Garage? Wenn die Frau ein Gewerbe im Zusammenhang mit den Oldtimern hat, dann würde ich davon ausgehen das die Garage dadurch gewerblich genutzt wird. Auch wenn er theoretisch ihr die Garage kostenlos zur Ausführung ihres Gewerbes überlässt. Geändert von fst (09.11.2011 um 18:57 Uhr). Grund: h |
| Social Bookmarks: Zitat:
Das Projekt wird wg. seiner Größe auf einem Gewerbegrundstück zum Stehen kommen, somit ist es perse kein rein privates Bauvorhaben mehr. Ob es eine Garage ist/wird, hängt z.B. davon ab, wieviel Kraftstoff in den abgestellten Fahrzeugen verbleibt und ob es fremde Zündquellen gibt. Alle abgestellten Fahrzeuge zusammen dürfen dann z.B. nicht mehr als 12 Liter Kraftstoff in den Tanks haben. Wenn es doch eine Garage wird, dann ist die Garagenverordnung - GarVO - zu beachten. Hier für eine Mittelgarage bis 1.000 m². Naja, ich weiß jetzt zumindest, wie ich vorgehen muß. | ||
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