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Beiträge: 28
DerNubbel: Offline
![]() Beitrag Datum: 21.08.2012 Uhrzeit: 10:31 ID: 47599 | Social Bookmarks: Verstehe ich das richtig dass also in jedem Geschoss eine Brücke zur Verbindung gebraucht wird? Dann lieber jeweils einen Aufzug pro Objekt, sage ich mal. Zentrale vertikale Erschliessung in Ehren, aber wenn Du nur eine Erschliessung vorsiehst aus Kostengründen, dann ist´s wieder ein Gebäude. Von den grossen Wegen mal abgesehen. Ich bin bei "Häuser" automatisch von Wohngebäuden ausgegangen, ist das richtig? Da denke ich sind lange Erschliessungen über tiefe Flure eher nicht so gut, denke ich. Wenn´s Gewerbe ist, dann go for it ![]() |
Social Bookmarks: Es handelt sich um Wohngebäude. Ich möchte hier aber nicht über den Entwurf, Qualitäten und Wirtschaftlichkeit sprechen, da dies ohne die Idee zu kennen nicht beurteilbar wäre. Mir geht es nur um rechtliche Fakten. Was den Zusammenhang der Gebäude angeht, werden diese durch eine TG voraussichtlich miteinander verbunden werden. - Oder ist das bei offener Bauweise dann auch nicht zulässig?
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