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FoVe: Offline
Ort: Wetzlar ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.04.2013 Uhrzeit: 09:14 ID: 49962 | Social Bookmarks: Du würdest dir noch ein weiteres Problem generieren, wenn du den Abbruch bzw. -riß in ein "benachbartes" Gewerk reinpackst. Es kann dir dann passieren, dass du auf einmal eine Firma als Submissionsgewinner bekommst, die im Kerngewerk bisher lausige Reultate abliefert, aber durch eine Dumpingkalkulation im zugekauften Abbruch sich den Gesamtauftrag holt. Ich glaube, du solltest hier für jeden Schuh die richtigen Leisten nehmen ![]() |
Registriert seit: 15.02.2003
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.04.2013 Uhrzeit: 12:39 ID: 49966 | Social Bookmarks: Es spricht doch nichts dagegen, den Abbruch vom Fußbodenverleger vorab machen zu lassen. Muss man nur in den Vertragsbedingungen (ATV/ZTV) klar machen, dass das zeitl. vorgeschaltet ist. Normalerweise macht eine Firma einen solchen Abbruch gern, das sind Positionen, mit denen unproblematisch gutes Geld verdient wird, dafür fährt man auch 1x zusätzlich an (-> Entsorgungsnachweise verlangen). Ich habe mal den Abbruch von ein paar gemauerten Brüstungen in ein Maler-LV gepackt. Der Maler war aus verschiedenen Gründen noch nicht vergeben, der Zeitdruck groß, so dass ich die Position zusätzlich dem Rohbauer übertragen habe. Als der Maler später auf die Baustelle kam und erfuhr, dass die Abbruch-Position wegfällt, hat er sich auf dem Absatz rumgedreht und den gesamten Auftrag dankend zurückgegeben, weil er für ihn keinen wirtschaftl. Sinn mehr machte. T. |
Social Bookmarks: Danke für Eure Einschätzungen. Genau, dass ist ja immer das Problem. Wir haben mit dem Bauherrn drei Ausschreibungspakete definiert. Bodenbelagsarbeiten werden erst 2 Monate nach dem Rohbau ausgeschrieben und dann muss der Boden schon teilweise weg sein. | |
Registriert seit: 15.02.2003
Beiträge: 1.762
Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 20.04.2013 Uhrzeit: 20:35 ID: 49970 | Social Bookmarks: Dann halte ich es für richtig, es dem Rohbauer zu geben und explizit auf den vorsichtigen Ausbau hinzuweisen. Schäden am Estrich müsste der Ausführende ja unter normalen Bedingungen sowieso selbst beheben oder auf seine Kosten beheben lassen. Ich würde sowohl in die ZTV als auch den Positionstext noch einmal den Hinweis setzen, dass der Estrich nicht beschädigt werden darf. T. |
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