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FoVe will become famous soon enough FoVe will become famous soon enough

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Datum: 19.04.2013
Uhrzeit: 09:14
ID: 49962



AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?

#1 (Permalink)
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Du würdest dir noch ein weiteres Problem generieren, wenn du den Abbruch bzw. -riß in ein "benachbartes" Gewerk reinpackst.
Es kann dir dann passieren, dass du auf einmal eine Firma als Submissionsgewinner bekommst, die im Kerngewerk bisher lausige Reultate abliefert, aber durch eine Dumpingkalkulation im zugekauften Abbruch sich den Gesamtauftrag holt.
Ich glaube, du solltest hier für jeden Schuh die richtigen Leisten nehmen

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Tom
 
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Datum: 20.04.2013
Uhrzeit: 12:39
ID: 49966



AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk?

#2 (Permalink)
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Es spricht doch nichts dagegen, den Abbruch vom Fußbodenverleger vorab machen zu lassen. Muss man nur in den Vertragsbedingungen (ATV/ZTV) klar machen, dass das zeitl. vorgeschaltet ist. Normalerweise macht eine Firma einen solchen Abbruch gern, das sind Positionen, mit denen unproblematisch gutes Geld verdient wird, dafür fährt man auch 1x zusätzlich an (-> Entsorgungsnachweise verlangen).

Ich habe mal den Abbruch von ein paar gemauerten Brüstungen in ein Maler-LV gepackt. Der Maler war aus verschiedenen Gründen noch nicht vergeben, der Zeitdruck groß, so dass ich die Position zusätzlich dem Rohbauer übertragen habe. Als der Maler später auf die Baustelle kam und erfuhr, dass die Abbruch-Position wegfällt, hat er sich auf dem Absatz rumgedreht und den gesamten Auftrag dankend zurückgegeben, weil er für ihn keinen wirtschaftl. Sinn mehr machte.

T.

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Benutzerbild von Archimedes
 
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Beitrag
Datum: 20.04.2013
Uhrzeit: 18:15
ID: 49969



AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk? #3 (Permalink)
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Danke für Eure Einschätzungen.

Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Ich habe mal den Abbruch von ein paar gemauerten Brüstungen in ein Maler-LV gepackt. Der Maler war aus verschiedenen Gründen noch nicht vergeben, der Zeitdruck groß, so dass ich die Position zusätzlich dem Rohbauer übertragen habe.
Genau, dass ist ja immer das Problem. Wir haben mit dem Bauherrn drei Ausschreibungspakete definiert. Bodenbelagsarbeiten werden erst 2 Monate nach dem Rohbau ausgeschrieben und dann muss der Boden schon teilweise weg sein.

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Tom
 
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Datum: 20.04.2013
Uhrzeit: 20:35
ID: 49970



AW: Abbrucharbeiten in welchem Gewerk? #4 (Permalink)
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Dann halte ich es für richtig, es dem Rohbauer zu geben und explizit auf den vorsichtigen Ausbau hinzuweisen. Schäden am Estrich müsste der Ausführende ja unter normalen Bedingungen sowieso selbst beheben oder auf seine Kosten beheben lassen. Ich würde sowohl in die ZTV als auch den Positionstext noch einmal den Hinweis setzen, dass der Estrich nicht beschädigt werden darf.

T.

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