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Beitrag Datum: 29.08.2013 Uhrzeit: 10:27 ID: 50824 | Social Bookmarks: das stimmt pauschal nicht so ganz. nehme ich hessen habe ich folgende einteilung: GKL 1, 2, 3 => Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes GKL 4, 5 => Brandschutzkonzept Sonderbauten => Brandschutzkonzept Inhalte bei beiden Benennung sind gleich (nach Bauvorlagenverordnung oder vfdb 01/01). hier kennen wir das bundesland nicht, können bestenfalls erahnen, dass es um NRW geht. NRW kennt in der Regel zunächst mal nur das "Brandschutzkonzept" bei Sonderbauten. Bei Regelbauten kann es gefordert werden.
__________________ da stemmen wir ein loch inne wand, betonieren mit gips ein flacheisen dran und spritzen das am ende mit ortschaum aus ... das hält 100 jahre. da hamse mein wort! |
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