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numerobinchen: Offline
![]() ![]() Beitrag Datum: 17.02.2015 Uhrzeit: 20:54 ID: 54022 | Social Bookmarks: Eine DIN fällt mir da nicht ein. Bin nicht so der DIN-Mensch. Und was sagst Du als Planer? Ist das sinnvoll? Funktioniert es? Geht es auch anders? Wurde die ursprüngliche Befestigung auch von euch geplant und ausgeschrieben? Wenn der Vorschlag des Monteurs die bessere Alternative ist, dann müsst ihr euch eben entscheiden, ob ihr das Risiko aufnehmen wollt oder einen entsprechende Vereinbarung wegen Haftung aushandeln. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 10.11.2002
Beiträge: 26
dimi: Offline
![]() Beitrag Datum: 18.02.2015 Uhrzeit: 17:50 ID: 54027 | Social Bookmarks: Allein darum geht es aber leider. Entspricht die Montage an einem fremden Gewerk den Regeln der Technik. Na, die Frage dürfte durch meine ursprüngliche Frage geklärt sein. Zitat:
Zu einer solchen Vereinbarung kann ein AN im Nachhinein nicht gezungen werden und wird er daher nicht nicht unterschreiben. Ausserdem bleibt die Verursacherfrage. Ist z.B. das Fremdgewerk nicht ordentlich montiert und rutscht ab, dann würde die Metallfassade mit beschädigt werden. Der Metallbauer schiebt dann die Schuld auf den Ersteller des anderen Gewerkes. Der wird aber für den Schaden an der Metallfassade nicht aufkommen, weil die Befestigung in seinem Leistungsbild nicht vorgesehen war... | |
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