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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.02.2015 Uhrzeit: 22:33 ID: 54032 | Social Bookmarks: Zitat:
Die Fassade benötigt unter der Fensterbank einen Lüftungsspalt; seitl. müssen Leibungsbleche über die FB-Aufkantung übergreifen. Die Elemente müssen zwängungsfrei montiert sein, so dass sie gegeneinander thermisch arbeiten können. Die FB darf also z.B. nicht mit Blindnieten rundherum fixiert sein. Wenn das nicht gegeben ist, kannst Du die Befestigungsart aus techn. Gründen ablehnen. Eine allgemeine Norm, die vorschreibt, dass Fenster- und Fassadenbau absolut getrennt sein müssen, gibt es nicht. Überall am Bau greifen ja Gewerke nahtlos ineinander und setzen aufeinander auf. T. | |
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dimi: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.02.2015 Uhrzeit: 23:43 ID: 54033 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
Der Elektriker sollte nicht den Türschließer an der Tür befestigen und schon gar nicht die Türzarge für die Kabelführung durchbohren. Gleiches gilt z.B. für die Einbauleuchten in der Decke. Der Elektriker liefert zwar ggf. die Leuchten und wird diese verkabeln, aber die Ausschnitte im Trockenbau muss der Trockenbauer machen. Und hier sind wir bei einem guten Beispiel. Eine Abhangdecke darf oder muss der Trockenbauer am Rohbau befestigen und nicht z.B. an einer Kabeltrassen - auch wenn dies vielleicht bei hochinstallierten Gebäuden manchmal einfach wäre. | ||
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Tom: Offline
Ort: Rhein-Ruhr
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 21.02.2015 Uhrzeit: 17:14 ID: 54034 | Social Bookmarks: Dann weiter mit dem heiteren Ratespiel: Welches Fremdgewerk möchte jetzt was wo befestigen? Und was hast Du dagegen? Die eine Norm, die eine Verschränkung von Gewerken pauschal verbietet, gibt es nicht. Es gibt nur die LBO, die Liste eingeführter techn. Baubestimmungen, die System-Zulassungen des DIBt und die diversen ZTVs aus der VOB/C, die die Ausführungsgrundlagen aller Gewerke regeln. Wenn sich aus diesen Quellen kein Einspruchsgrund ergibt, hast Du keine Handhabe. T. |
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 26.02.2015 Uhrzeit: 01:01 ID: 54052 | Social Bookmarks: man könnte mal herausfinden, ob gewerk 1 seine gewährleistung begründet ablehnen kann, falls sich gewerk 2 daran befestigt. wenn nicht, hätte ich keine bedenken. |
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