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Blumenschein: Offline
Ort: Münster Beitrag Datum: 11.01.2016 Uhrzeit: 09:58 ID: 55116 | Social Bookmarks: Hallo zusammen, kurze Rückfrage zur DIN 18340, Trockenbauarbeiten. Anbei der Ausschnitt eines Deckenspiegels. Wie werden die markierten Punkte 1-3 berechnet. Müssen die Aussparrungen und Pfeiler übermessen werden. Werden die Flächen abgezogen. Muss es dafür eine gesonderte Position geben? In der VOB/C, DIN 18340 heißt es: 5.1.6 Bei Bekleidungen und bekleideten Flächen werden Anschlüsse, Reduzieranschlüsse, Friese, Randfriese, offene Fugen, Vertiefungen, Verkofferungen und dergleichen bis 30,0 cm Breite übermessen und gesondert gerechnet. (ggf. könnte das greifen!) 5.2 Es werden abgezogen: 5.2.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß: 5.2.1.1 Aussparungen z.B. Öffnungen (auch raumhoch), Nischen, über 2,5 m² Einzelgröße, in Böden Aussparrungen über 0,5 m² Einzelgröße. Bei der Ermittlung der Abzugsmaße sind die kleinsten Maße der Aussparrungen zugrunde zu legen. 5.2.1.2 Unterbrechungen in der Bekleidung oder zu bekleidenden Fläche durch Bauteile, z.B. Fachwerktteile, Stützen, Unterzüge, Vorlagen, mit einer Einzelbreite über 30,0 cm. (ggf. könnte das greifen!) Danke für Infos, Gruß |
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