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Datum: 21.10.2009
Uhrzeit: 16:38
ID: 35894



VOB Abrechnung Beton Unterzug bei Deckenversprung

#1 (Permalink)
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Weiß einer der Kollegen genaueres über die VOB - Regelung (DIN 18331) über die Abrechnung von Unterzügen?

Die neue VOB 2006 lässt bei Deckenversprüngen zu, dass die gesamte Höhe des Unterzugs / Überzugs (von OK obere Decke bis UK untere Decke) abgerechnet werden darf.

Gilt das auch, wenn der Deckenversprung nur unterseitig stattfindet (dünne Decke - dicke Decke), die Oberseite aber eben durchläuft?

Danke an alle, die etwas wissen!

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Beitrag
Datum: 21.10.2009
Uhrzeit: 19:42
ID: 35895



AW: VOB Abrechnung Beton Unterzug bei Deckenversprung

#2 (Permalink)
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Zitat:
Zitat von archjow Beitrag anzeigen
Weiß einer der Kollegen genaueres über die VOB - Regelung (DIN 18331) über die Abrechnung von Unterzügen?

Die neue VOB 2006 lässt bei Deckenversprüngen zu, dass die gesamte Höhe des Unterzugs / Überzugs (von OK obere Decke bis UK untere Decke) abgerechnet werden darf.

Gilt das auch, wenn der Deckenversprung nur unterseitig stattfindet (dünne Decke - dicke Decke), die Oberseite aber eben durchläuft?

Danke an alle, die etwas wissen!
Das was Sie beschreiben ist ja tatsächlich ein Deckenversprung und kein Unterzug. Daher würde ich hier eine Deckenrandabschalung abrechnen, die allerdings nur die Höhe des tatsächlichen Versprungs abdeckt.
Ausnahme: Es gab mehrere Betonierabschnitte. D.h. die dickere Decke wurde zuerst komplett betoniert und dann die andere (dünnere) Decke angefügt. Dann ist die Abrechnung der Schalung über die gesamte Deckenhöhe natürlich berechtigt.

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