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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.04.2012 Uhrzeit: 16:33 ID: 46564 | Social Bookmarks: Das sollte im Rahmen einer Bauvoranfrage doch auch zu klären sein, ohne daß ein Architekt mehrere tausend Euro kostet. Grundsätzlich sollte ein Architekt beauftragt werden, da der sich nicht nur mit den Programmen, sondern ggf. auch mit dem Bauamt und der Bauordnung und Bauvorlagenverordnung etc auskennt. Könnte mir vorstellen, daß eine fachlich richtige und gefällige Darstellung die Chancen auf einen positiven Vorbescheid gegenüber einem falsch gezeichneten Betonklotz erhöht. |
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masalla: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.04.2012 Uhrzeit: 17:54 ID: 46565 | Social Bookmarks: Zitat:
![]() Ausser diesem unkonstruktiven Beitrag niemand eine Idee? | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 22.12.2008
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k-roy: Offline
![]() Beitrag Datum: 08.04.2012 Uhrzeit: 19:06 ID: 46566 | Social Bookmarks: ich finde meinen fachlichen Rat ziemlich konstruktiv ![]() |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 26.05.2011
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Jens: Offline
Ort: Dresden
Hochschule/AG: Graphisoft Center Dresden ![]() Beitrag Datum: 09.04.2012 Uhrzeit: 19:28 ID: 46583 | Social Bookmarks: Hallo massalla, es war tatsächlich ein konstruktiver Rat und wird wohl auch der einzige richtige sein. So ungern das ein Bauherr auch manchmal hören mag. Alleine die Unterscheidung zwischen Voranfrage, "Einreichung für eine Baubewilligung" und z.B. einem Bauanzeigeverfahren überfordert den Laien i.d.R. Bei 2 und 3 wären hier wohl sowieso Unterschriften eines Vorlageberechtigten notwendig (regional verschieden). Für welches Geld man so eine Voranfrage gemacht bekommt ist sehr von der Region abhängig. vg jens
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