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![]() Beitrag Datum: 30.01.2024 Uhrzeit: 14:27 ID: 58174 | Social Bookmarks: So weit ich weiß, ist man jeweils im Versorgungswerk, in dessen Bundesland man hauptsächlich arbeitet und lebt. Bei Umzug findet fast immer ein Wechsel statt, in manchen Fällen musst du aber auch Mitglied bleiben und dann doppelt einzahlen. Da müsstest du jetzt die Satzungen aller Versorgungen durchlesen, ob ein Überleitungsabkommen besteht oder nicht. Dass du bei den Bayern bleibst und nach Hamburg ziehst, ist ausgeschlossen. 'Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. ' (Zitat Versorgung) und 'Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern. ' (Zitat der Kammer) Niedersachsen würde ja zur Versorgung dazu gehören. |
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