ehem. Benutzer
 
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tenorvision: Offline


tenorvision is on a distinguished road

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 18:29
ID: 13807



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Zitat:
Originally posted by Francis


Und von Praktika rate ich echt dringends ab! Es sei denn, ihr habt noch nie eins gemacht :-)
wie kann man so reden?
bist du in der arbeitgeberposition?oder was veranlasst dich dazu?
MFG
tenorvision

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ehem. Benutzer
 
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tenorvision: Offline


tenorvision is on a distinguished road

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 18:32
ID: 13808



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Zitat:
Originally posted by noone
dort habe ich als Praktikant während meiner Diplomarrbeit angefangen;

Brutto natürlich also logischerweise auch netto, da du nicht über die Mindestgrenze kommst (15000)
ok nach lohnsteuererkärung? aber nicht im moment...des malochensdas problem sind ja laufende kosten wie miete essen und lauter solche unwichtigen dinge...

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audovis: Offline

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 18:46
ID: 13810



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Zitat:
Originally posted by noone
dort habe ich als Praktikant während meiner Diplomarrbeit angefangen;

Brutto natürlich also logischerweise auch netto, da du nicht über die Mindestgrenze kommst (15000)

und seit 6 Monate arbeite ich fest als freier mitarbeiter angestellt...... so wie das im moment in mode ist.

Wie jetzt? "Freier Mitarbeiter" oder "fest angestellt"??? Hauptsache, da kommt niemand und unterstellt Dir "Scheinselbständigkeit" ...

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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 19:12
ID: 13811



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Zitat:
Originally posted by audovis
Wie jetzt? "Freier Mitarbeiter" oder "fest angestellt"??? Hauptsache, da kommt niemand und unterstellt Dir "Scheinselbständigkeit" ...
Das mit der Scheinselbständigkeit ist bei Architekten etwas lockerer. die scheinselbständigkeit wie wir sie alle kennen existiert eigentlich gar nicht mehr. die architektenkammer nrw hatte mir in einem gespräch erklärt, dass es im prinzip ausreicht, in den jahr mind. 1 weiteren auftraggeber zu haben. jetzt mal überspitzt gesagt: im zweifel beauftragt dich deine freundin oder familie mit irgendetwas fiktiven, kurz geld hin und her geschoben und gut ist die sache

im zweifel würde ich da aber nochmal nachfragen.

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noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 19:13
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ich behaupte, dass die wenigsten Freien Mitarbeiter nicht scheinselbstständig sind.......


und: Es gibt für die Einkommensteuer auch Mindestgrenzen. OK man hat laufende Kosten wie Krankenkasse etc, aber die hat man als Absolvent sowieso (ca. 95 €).........es ist also generell in Frage zu stellen, ob man die dann vom "Lohn" abziehen soll.

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Beitrag
Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 19:15
ID: 13813



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und: natürlich wäre ich lieber angestellt, denn als scheinselbstständiger bist du genauso eingeschränkt wie ein Festangestellter, hast aber keinen Urlaub, Krankenschein etc. Und auch weitergehende Einschneidungen wie Riesterrente, Arbeitgeberzuschlag beim Bausparen etc. Aber was will man tun, die angebotene Scheinselbstständigkeit annehmen oder weiterhin arbeitslos bleiben?

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ehem. Benutzer
 
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tenorvision is on a distinguished road

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 19:26
ID: 13814



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genau das ist das problem! pest oder cholera? wir haben die wahl!und als rechtloser freiberufler in einem büro ist man ja auch irgendwie der letzte arsch...wenn man dann mal mit seiner freundin in den urlaub will,wird eh nur der kopf geschüttelt....weiterbezahlung im krankheitsfall...auch grosses kopfschüttteln...das sind so die augenblcke in denen ich mich frage ob der preis nicht viel zu hoch ist?

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 20:58
ID: 13820



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Zitat:
Originally posted by noone
und: natürlich wäre ich lieber angestellt, denn als scheinselbstständiger bist du genauso eingeschränkt wie ein Festangestellter, hast aber keinen Urlaub, Krankenschein etc. Und auch weitergehende Einschneidungen wie Riesterrente, Arbeitgeberzuschlag beim Bausparen etc. Aber was will man tun, die angebotene Scheinselbstständigkeit annehmen oder weiterhin arbeitslos bleiben?
Hey hey, sag ja gar nicht, daß Du das als ne ideale Lösung ansiehst, war eher als Tip gemeint. Mir geht es ja nicht anders. Nur mir hat man die freie Mitarbeit für so etwa zwei Monate angeboten und dann muß es ja auch weiter gehen oder nebenbei ... Hab mich lange damit auseinander gesetzt, was denn ist, wenn ich mal nichts zu tun habe. Zum Glück sind im Moment die Förderungen ziemlich günstig. Ich kann zwar ohne Aufträge keine weiten Sprünge machen, aber es ist wenigstens ein bißchen mehr Geld als jetzt und ich kann ruhiger auf eine Bezahlung warten.

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 21:25
ID: 13821



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Zitat:
Originally posted by audovis
r gehen oder nebenbei ... Hab mich lange damit auseinander gesetzt, was denn ist, wenn ich mal nichts zu tun habe. Zum Glück sind im Moment die Förderungen ziemlich günstig. Ich kann zwar ohne Aufträge keine weiten Sprünge machen, aber es ist wenigstens ein bißchen mehr Geld als jetzt und ich kann ruhiger auf eine Bezahlung warten.
moin moin!
was meinst du mit " förderungen" ? etwa die ich ag?
mein bisheriger stand der dinge ist dass man als freiberufler überhaupt keine ansprüche auf unterstützungen wie Arbeitslosengeld etc hat?

MFG
tenorvision

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 22:51
ID: 13823



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Zitat:
Originally posted by tenorvision
moin moin!
was meinst du mit " förderungen" ? etwa die ich ag?
mein bisheriger stand der dinge ist dass man als freiberufler überhaupt keine ansprüche auf unterstützungen wie Arbeitslosengeld etc hat?

MFG
tenorvision
Hier folgendes vom Versorgungswerk der AKNW:

Zitat:


Wichtige Hinweise für
Freiberufler (ICH-AG)
Existenzgründungszuschuß § 421 l SGB III



Bezieher von Arbeitslosengeld, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuß nach § 421 l SGB III. Der Zuschuß wird geleistet, wenn der Existenzgründer in einem engen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen gemäß dem SGB III bezogen hat oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist,
nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV erzielt wird, das voraussichtlich 25.000 EUR im Jahr nicht überschreiten wird.
Der Zuschuß wird bis zu drei Jahren erbracht und wird jeweils längstens für ein Jahr bewilligt.

Empfänger eines Existenzgründungszuschusses gelten als Selbständige und unterliegen nach § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit Inkrafttreten des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes zum 01.08.2004 ist gleichzeitig die bisherige Regelung über Versicherungs- und Beitragsfreiheit bei einem monatlichen Einkommen von nicht über 400 EUR entfallen. Somit ist ab August 2004 von den Beziehern des Existenzgründungszuschusses wenigstens der Mindestbeitrag zu leisten.

Mitglieder des Versorgungswerks, die eine „ICH-AG“ gründen und eine Beitragszahlung zum Versorgungswerk statt zur gesetzlichen Rentenversicherung vornehmen möchten, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen, sofern die „ICH-AG“ berufsbezogen ist und zum Versorgungswerk der gleiche Beitrag entrichtet wird, der ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre.

Von Mitgliedern des Versorgungswerks, die bereits in der Vergangenheit aufgrund eines früheren Angestelltenverhältnisses zugunsten des Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit wurden, ist kein erneuter Befreiungsantrag zu stellen. Hier wirkt die vormals erteilte Befreiung weiterhin, sofern die „ICH-AG“ berufsbezogen ist.

Liegt keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks vor und wird sie auch nicht beantragt, sind Rentenversicherungsbeiträge sowohl an die gesetzliche Rentenversicherung (BfA) als auch an das Versorgungswerk zu entrichten.

Sofern die „ICH-AG“ nicht berufsbezogen ist, besteht ebenfalls Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Befreiung zugunsten des Versorgungswerks ist dann leider nicht möglich und eine bereits in der Vergangenheit erfolgte Befreiung entfaltet keine Wirkung. Auf Antrag sind in diesem Fall keine Beiträge an das Versorgungswerk zu leisten. Allerdings können dann in diesem Fall zum weiteren kontinuierlichen Aufbau der Versorgung im Versorgungswerk freiwillige Beiträge in beliebiger Höhe bis zur jeweils gültigen Höchstabgabe entrichtet werden.

Mit weiteren Auskünften stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungswerks gerne zur Verfügung.


30.05.2005


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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

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Datum: 14.02.2006
Uhrzeit: 23:58
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So weit mir bekannt ist, will unsere neue Regierung diese finanzielle Unterstützung aber wieder aufheben. Die Arbeitsämter genehmigen daher solche Anträge wohl nicht mehr!
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Datum: 15.02.2006
Uhrzeit: 06:03
ID: 13826



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Originally posted by tenorvision
moin moin!
was meinst du mit " förderungen" ? etwa die ich ag?
mein bisheriger stand der dinge ist dass man als freiberufler überhaupt keine ansprüche auf unterstützungen wie Arbeitslosengeld etc hat?

MFG
tenorvision

Also wo fange ich da an?

Die Ich-AG ist eine Bezuschussung, die es seit Anfang 2005 sowieso nur noch für ALG I - Empfänger gibt, darunter fällt ein Absolvent ja nicht, wenn er nicht für richtig gutes Geld neben dem Studium gearbeitet hat. Und wenn er doch unter ALG I fällt, dann gibt es einen sogenannten Existenzgründerzuschuss, der für ein halbes Jahr gezahlt wird und sich am bishergen ALG I orientiert. Das beides sind Sachen die man auf jeden Fall erhalten muß. Ob gewerblich oder freiberuflich ist total egal, selbständig ist selbständig.

Für meinen Fall und vielleicht auch ein paar andere ist es so, daß ich aus ALG II heraus gründe und da gibt es eine KANN - Bestimmung, die zunächst für ein halbes Jahr und bis zu zwei Jahren bezahlt werden kann. Man erhält zunächst weiterhin die Bezüge, allgemein als Hartz IV bekannt, mit allen Vergünstigungen und zusätzlich die Hälfte des Grundbetrages für eben genau auch diese Zeit (entweder 172,50 oder 115,50). Aber wie gesagt, darauf hat man dann keinen Anspruch, das liegt im Ermessen der Arbeitsagentur, ob und vor allem, wie viel sie zahlen, denn es handelt sich nur um Richtwerte.

Zusätzlich kann man noch Geld für die Gründung beantragen, aber das wird jetzt zu viel an dieser Stelle. Wer da noch wirklich Fragen zu hat, der kann mich gern anschreiben, ich glaube ich bin da jetzt Expertin drin, kein Wunder, wenn man sich einmal durch den Dschungel an Paragraphen kämpfen mußte.

Schönen Guten Morgen noch Euch allen ...

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Datum: 15.02.2006
Uhrzeit: 14:38
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Zitat:
Originally posted by Florian
So weit mir bekannt ist, will unsere neue Regierung diese finanzielle Unterstützung aber wieder aufheben. Die Arbeitsämter genehmigen daher solche Anträge wohl nicht mehr!
Soweit ich weiss ist ab Juni 2006 Feierabend damit.



Zur Ich-AG:
Du darfst aber nur bis zu einem bestimmten Wert (ich glaube 25.000 €/Brutto/Jahr) verdienen. Ich glaube je nach Verdienst wird es auch abgemindert. Es kann nur eine übergangslösung sein um sich ne zeitlang vom Staat "durchschleppen" zu lassen.
Die meisten Ich-AGs sind schon nach zwei Jahren nicht mehr existent....
Den Leuten gehts halt dabei mehr ums kurzfristige Geld, als um die langfristige Geschäftsidee. Kann es aber Jedem gönnen, der was draus macht.



Zitat:
Originally posted by tenorvision
aber wo sind sie, die absolventen die im vorstellungsgespräch bei gmp und co den raum verlassen wenn ihnen 500 € geboten werden?
LOS tretet hervor!
Ich würde gehen. ERNSTHAFT! Den es ist reine Verarsche und kein Hoffnungsschimmer auf eine besserbezahlte Festanstellung.

Aber ich habe auch (momentan) kein Bestreben in solchen (grossen und namhaften) Büros zu arbeiten. Ich würde sowas höchstens für ein bis zwei Schnuppermonat in Kauf nehmen um mir so ein Büro mal von innen anzuschauen, aber allzu grossen Arbeitseinsatz dürften die dann nicht erwarten.

Kann auch nicht verstehen, dass Absolventen, die sowieso während ihrem Studium wenig Erfahrungen gesammelt haben, unbedingt zu "grossen" Büros wollen.
Dort steigern sie ihren Erfahrungsschatz wohl am aller wenigsten, da sie oft nur in einer Abteilung ersauern dürfen und keine übergreifenden Berufseindrücke sammeln werden. Nur fürs Protzen mit Namen und den
Lebenslauf bringt es meiner Meinung nichts.

Erstmal in kleinen/mittleren Büros allgemeine Erfahrungen sammeln und so seinen Wert allmählich steigern, dann wird man eventuell auch bei den Grossen irgendwann mal ernst genommen.

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Francis is on a distinguished road

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Datum: 15.02.2006
Uhrzeit: 15:56
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@ Archimedes


"Kann auch nicht verstehen, dass Absolventen, die sowieso während ihrem Studium wenig Erfahrungen gesammelt haben, unbedingt zu "grossen" Büros wollen.
Dort steigern sie ihren Erfahrungsschatz wohl am aller wenigsten, da sie oft nur in einer Abteilung ersauern dürfen und keine übergreifenden Berufseindrücke sammeln werden. Nur fürs Protzen mit Namen und den
Lebenslauf bringt es meiner Meinung nichts.

Erstmal in kleinen/mittleren Büros allgemeine Erfahrungen sammeln und so seinen Wert allmählich steigern, dann wird man eventuell auch bei den Grossen irgendwann mal ernst genommen."

Ich geb dir da völlig recht! Hab zwar selbst auch schon bei grossen gearbeitet, das war aber mehr Zufall, ausserdem hatte ich davor während dem Studium schon mehrere Jahre in der Baubranche gearbeitet, sodass ich schon genug erfahrung hatte.
Aber: Man lernt wirklich nicht viel bei den Grossen (es sei denn, man arbeitet da länger als 6 Monate), da bringen 3 Monate in einem kleinen Büro viel mehr.

Dass viele Leute mit sehr wenig erfahrung unbedingt zu den grossen wollen, kommt vermutlich daher, dass sie eben keine Erfahrung haben. Viele glauben tatsächlich immer noch, Architektur besteht nur aus Entwerfen, und sind dann eben von den tollen Entwürfen der Grossen begeistert und wollen da mitarbeiten, weil sie denken, sie könnten dann auch Mitentwerfen. So ist das aber nicht! Wenn man Pech hat, darf man sich 3 Monate nur um die Gipskartondecken (+Rauchmelder, Lampen, etc.) in den Toilettenräumen eines Hotelkomplexes kümmern. Also eher weniger kreativ.

Ich kenn genug Leute, die haben echt absolut keine Ahnung von Ausführungsplanung, halten sich aber für die ganz Tollen, haben noch nie irgendwo gearbeitet und glauben die Grossen warten nur auf sie...

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Registriert seit: 17.07.2003
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Tobias: Offline

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Tobias is on a distinguished road

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Datum: 15.02.2006
Uhrzeit: 16:16
ID: 13848



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Originally posted by Francis
Ich kenn genug Leute, die haben echt absolut keine Ahnung von Ausführungsplanung, halten sich aber für die ganz Tollen, haben noch nie irgendwo gearbeitet und glauben die Grossen warten nur auf sie...


Sehe ich auch so. Ich habe während des Studium mal 3 Monate in einem größeren britischen Büro in Düsseldorf gearbeitet, die sich auf Shoppingmalls spezialisiert haben. U.a. waren dort 2 Jungsabsolventen beschäftigt. Die eine hat über die ganzen Wochen nur Renderungs aller möglichen Projekte mit Photoshop aufgewertet, die andere hat ausschließlich Änderungen an Schnitten bearbeitet, die ihr die Detail- und Fassadenplaner zugeschoben haben. Ein dritter Architekt (Berufserfahrung 4 Jahre) hat sich etwa 6 wochen lang nur mit den 15 Treppenhäusern des Projektes beschäftigt. Treppenauge hin, Podest her. Es gibt sicherlich Aussnahmen, aber o.g. Arbeiten machen einen ja nicht gerade glücklich und kompetener. Eine Bezahlung von 500-1000 EUR ist in diesem falle dann aber auch legitim!

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