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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.03.2006 Uhrzeit: 18:10 ID: 14355 | Social Bookmarks: Arbeite zwar nicht bei der Arge, aber mit dem Wissen, was ich mir in den letzten zwei Monaten so zusammen getragen habe, könnte ich das durchaus, zumindestens weiß ich zu diesem Thema mehr als die meisten Bearbeiter. Die Höchstgrenze fürs Einstiegsgeld liegt bei 22.500€. Das heißt, bei deinen Berechnungen solltest Du für das erste Jahr nicht drüber kommen. Gründest Du also zum 01.05.2006, dann rechnest Du die 22.500e durch 12 Monate und dann mal 8 Monate (die verbleibenden für das Jahr) und Du hast einen Wert über den Du nicht hinaus kommen solltest. Was dann passiert ist eine andere Sache, zurückzahlen mußt Du nichts. Die Entscheidung liegt einzig bei deinem zuständigen Bearbeiter. Dem mußt Du dann wahrscheinlich alle 6 Monate Deine Bilanzen zeigen und dann wird der entscheiden, ob Du schon davon leben kannst oder nicht. Zum Thema Praktikum würde ich Dir raten, zunächst von ALG II zu leben, während Du das Praktikum machst. Das wird auch bis zu drei Monaten von der Arbeitsagentur akzeptiert. Danach kannst Du ja direkt in die Freiberuflichkeit überwechseln. Äh, das mit dem Rechner hast Du nicht von mir. Aber wenn Du das richtig begründest, dann geht das. Das Geld, was Du dann bekommen könntest liegt aber auch voll und ganz beim Bearbeiter und der sagt Dir auch vorher nicht, wieviel das ist. Du kannst aber mit 2.000-2.500€ einmalig rechnen, habe auch schon von Einzelfällen gehört, da waren es 4.000€. Ein Teil dann zwar als Darlehen, aber das ist zinslos und auf etliche Jahre verteilt zurück zu zahlen. Also ich habe die Anträge am vergangenen Montag abgegeben. Das Einstiegsgeld soll so in 2-3 Wochen genehmigt sein, das SWL dauert wohl etwas länger, aber die Tante hat mich schon am Mittwoch angerufen, weil ihr was an meinen Kostenvoranschlägen zum Rechner nicht gefallen hat, die Kosten wären angeblich zu hoch. Ich konnte ihr aber zeigen, daß darin auch noch ein Drucker, ein Scanner und Office dazu gehören. Damit war sie dann zufrieden. Die ersten drei Raten für einen Leasingvertrag mit Nemetschek hab ich auch einfach mit angegeben, die hat sie auch eingesehen. Ich hätte es auch durchaus mit 6 Monaten versucht, aber das war dann doch nen bißchen viel. Ich würd zwar realistische Zahlen angeben, aber erstmal alles, was man so brauch, streichen können die immernoch. Ich hab mir übrigens vorher noch einen Existenzgründerkurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen lassen, das ging sofort und der Kurs war auch sehr informativ, besonders für jemanden, der von kaufmännischem Denken und Buchhaltung gar keine Ahnung hat. Und ich habe ein paar Kontakte für meine berufliche Zukunft geknöpft und vermutlich schon einen ziemlich großen Auftrag, muß nur noch klären, ob ich das machen darf. |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 09.01.2006
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tenorvision: Offline
Beitrag Datum: 05.03.2006 Uhrzeit: 18:47 ID: 14357 | Social Bookmarks: wow..das ist ein guter abend..vielen dank für diese informationen...jetzt sieht es alles doch ein wenig rosiger aus... meine letzte frage (für heute...grins)... wie sieht so ein buisnessplan formal aus...wo fnde ich hinweise oder tips wie man ihn erstellt und was hingehört? jetzt wünsche ich dir noch einen schönen sonntag und hoffe weiter von deinen erfahrungen zu hören. MFG aus hamburg tenorvision |
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.03.2006 Uhrzeit: 19:04 ID: 14358 | Social Bookmarks: Das freut mich, daß ich Dir da weiter helfen konnte. Eine konkrete Form für einen Businessplan gibt es nicht, aber viele Anregungen im Netz. Hier kannst Du Dir mal eine Übersicht anschauen: http://www.existenzgruender.de/01/02/01/01/index.php Beim bmwa kannst Du Dir auch das sogenannte "Softwarepaket" kostenlos bestellen. Da gibst Du einen Businessplan Schritt für Schritt ein und Du kannst damit auch Deine Finanzierung machen. Focus-online hat auch eine sehr gute Übersicht http://focus.msn.de/jobs/existenz/business und diese http://www.existenzgruender.de/imper...mwa_ich_ag.pdf Broschüre hat mir so richtig weiter geholfen. Da steht so gut wie alles drin. Weiterführend schaust Du Dir am besten die "Gründerzeiten" an, die findest Du ebenfalls unter "Downloads" bei www.existenzgruender.de Wünsche Dir auch noch einen schönen Sonntag Abend und viel Spaß bei der Lektüre. |
Social Bookmarks: Ich finde es toll, dass audovis sich die Zeit genommen hat und so viel nochmal erklärt hat, möchte aber mal darauf hinweisen, dass es bei tektorum eine recht gute Suchfunktion gibt. Dabei würde man bei der Suche zur Selbstständigkeit (Freiberufler) auf folgenden Beitrag stoßen: http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404 Zitat:
Ich möchte an der Stelle dann auch noch auf eine kleinen inhaltlichen Fehler in einem älteren Beitrag aufmerksam machen: Zitat:
Dazu auch im selben Thread wie oben der Beitrag von Tom: http://www.tektorum.de/showthread.ph...1050#post11050 Zitat:
Zitat:
Florian
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audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 05.03.2006 Uhrzeit: 20:28 ID: 14361 | Social Bookmarks: Jajaja, das mit angestellt sein und nicht angestellt sein ist so ne Sache, wie drückt man es nur richtig aus??? Ach ja und das mit MLP ist wirklich ne gute Sache, wollte nur nicht schon wieder "Werbung" dafür machen ... Hatte letzten Mittwoch einen Termin dort und da haben wir die Sache mit dem Gehalt noch einmal durchgesprochen. Vielleicht sind ja meine Ansprüche oder meine Miete zu hoch, aber mit 17,50€ wäre mir persönlich schon richtig geholfen. |
ehem. Benutzer Registriert seit: 18.06.2004
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Sputnik: Offline
Beitrag Datum: 06.03.2006 Uhrzeit: 16:26 ID: 14381 | Social Bookmarks: ..wollte noch auf etwas nicht Unwichtiges bei freier Mitarbeit hinweisen: Solltest Du als Selbständiger/Freelancer (wie auch immer) für einen Architekten als freier Mitarbeiter arbeiten, unbedingt die Haftungsfrage klären! Du bist (anders als ein Angestellter) ja in so´nem Fall ja Unternehmer, der eigenverantwortlich eine Leistung erbringt (z.B. Bauantrag oder eine bestimmte Ecke detaillieren) auch wenn du in den Räumen des Auftraggeber-Büros sitzt etc. Sollte es aufgrund deiner Arbeit zu Planungsfehlern kommen bist du theoretisch haftbar, ...auch wenn dein Chef die Pläne unterschreibt. Er kann die Ansprüche des Bauherrn ja an dich weiterleiten. Deswegen vorher unbedingt klären, ob eine eigene Haftpflicht notwendig (lohnt sich meist nicht bei den mickrigen Freelance-Gehältern) oder ob die Haftpflicht des Büros auch bei dir greift ! Grüße! |
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.03.2006 Uhrzeit: 16:43 ID: 14383 | Social Bookmarks: Und mir fällt auch noch was ein. Du kannst dann, wenn Du Dir eine Steuernummer besorgst, nicht das Büro Deines Auftraggebers angeben, es sei denn, Du machst einen Mietvertrag mit ihm. Am leichtesten ist es, wenn Du angibst, daß Dein Firmensitz Deine Wohnung ist. Ich würd vorher nochmal beim Vermieter nachfragen, aber die haben damit meistens keine Probleme, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast. Die erhöhen auch nicht Deine Miete oder so, würd es halt nur vorsichtshalber klären. |
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Tom: Offline
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Hochschule/AG: Architekt Beitrag Datum: 06.03.2006 Uhrzeit: 16:53 ID: 14384 | Social Bookmarks: Zitat:
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Social Bookmarks: Zitat:
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Ort: Berlin Beitrag Datum: 06.03.2006 Uhrzeit: 22:14 ID: 14397 | Social Bookmarks: Eben drum. Mein Vermieter hat mir sogar angeboten, ein Firmenschild an den Briefkasten anbringen zu lassen. Eigentlich bin ich auch eher davon ausgegangen, daß das Finanzamt nachfragt und sich beim Vermieter erkundigt. |
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Jensation: Offline
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Hochschule/AG: Eventdesigner / adidas Beitrag Datum: 08.03.2006 Uhrzeit: 15:41 ID: 14441 | Social Bookmarks: hallo, ich habe gerade mit großem Interesse die letzten Seiten gelesen. Da hier ja scheinbar Experten zu finden sind stelle ich auch mal meine Frage: Ich studiere noch, habe aber jetzt das Angebot bekommen einen gut dotierten Beratervertrag , fuer einen Zeitraum von 4 Monaten,abzuschliessen. Bei diesem Vertrag werde ich definitiv mehr als diese 7200€ verdienen. Wisst Ihr ob meine Studenten Krankenversicherung noch zaehlt, gelten bei einem Beratervertrag dieselben Grundsaetze wie als Freiberufler (ich muss ja auch einen Gewerbeschein beantragen)?Bin ich nicht eigentlich Scheinselbstaendig wenn ich jetzt nur fuer diesen einen Auftraggeber arbeite? Fragen ueber Fragen Gruesse Jens |
ehem. Benutzer Registriert seit: 09.01.2006
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tenorvision: Offline
Beitrag Datum: 08.03.2006 Uhrzeit: 15:56 ID: 14442 | Social Bookmarks: also du verlierst zumindest deinen studentenstatus bei deiner krankenversicherung, wenn du mehr als 20 stunden in der woche arbeitest. du musst dich in diesem fall freiwillig versichern..das wird wesentlich teurer,da sich deine einstufung in diesem fall nach deinem verdiesnt richtet. mfg tenorvision |
Social Bookmarks: Zitat:
1) dass Du Vollzeitstudent bist 2) unter 30 Jahre alt 3) max. im 14. Semester Wenn das erfüllt ist, darfst Du max. 20 stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 20 Stunden arbeitest, muß sich diese Arbeitszeit überwiegend auf die abend- und Nachtstunden oder das Wochenende verteilen. Deine Arbeit muß gegenüber dem Studium nebensache bleiben. In den Semesterferien darfst du soviel arbeiten wie du willst. Die höhe das Gehalts spielt unter den o.g. Bedingungen keine Rolle. Sollte der Punkt 2) und / oder 3) bei dir nicht mehr zutreffen, bist Du i.d.R. freiwillig Versichert. Dann zahlst du ca. 14,65% Deines Gehalts an die Krankenkasse (inkl Pflegeversicherung etc.). Als Mindestsatz wird von 805 EUR ausgegangen. Die Beitragsbemessungsgenze liegt bei 3525 EUR. (Diese Infos gelten für die TK - bei der ja 80% der Architekturstudenten sein dürften :P ) Zitat:
Bitte den oben von mir genannten Thread drigend lesen! Und gib mal "Gewerbe" in der suche ein. zu dem thema wurde bereis viel geschrieben. Zitat:
Grüsse Florian
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Aip: Offline
Beitrag Datum: 08.03.2006 Uhrzeit: 17:22 ID: 14451 | Social Bookmarks: Hallo liebe Freiberufler, mich würde mal interessieren, was ihr als Berufsanfänger im Durchschnitt für einen Stundenlohn bekommt. Bin nämlich auf Grund diverser Erfahrungen momentan einwenig irritiert und suche ein paar "Vergleichswerte".. Die 17,50€ des Mpl-er sind ja gut und schön (einem Bekannten hat man dort als Berufsanfänger sogar zu 23€/h geraten), aber entspricht das der Realität? Was man braucht und wieviel gezahlt wird sind ja nun 2 verschiedene Sachen... Im meinem alten Job habe ich 14€/h bekommen und forderte nun bei einem Bewerbungsgespräch 16€ (schließlich will man sich ja verbessern und gedrückt wird ja bekanntlich immer). Mein Gegenüber bekam eine versteinerte Mine und gab mir zu verstehen, daß das doch einwenig viel sei, schließlich würde seine langjährige Kraft gerade mal 16€ bekommen und schlug mir vor mit 12€ anzufangen. Lag ich mit meiner Forderung wirklich dermassen daneben? Klar die Spannweite der Vergütung für Freiberufler ist nicht minder weit, als die der Festanstellungen, aber was wäre denn ein gutes Mittel, bei dem man sich weder "verarscht" noch "dreist" vorkommen muß? Und noch eine Frage: wie sieht üblicher Weise ein Vertrag über freiberufliche Mitarbeit aus? Ich war nämlich so dumm und habe auf Grund eines guten "Vertrauensverhältnis" auf einen verzichtet. Leider ist es mir oft passiert, daß ich morgens pünktlich im Büro stand und sofort (oder 2h später) wieder nach Hause fahren durfte, da es irgendeine Verzögerung im Projektablauf gab oder ein Projekt mal wieder kurzfristig auf Eis gelegt worden ist. Sowas schmeißt eine Stundenlohnkalkulation die nach Bedarf erstellt ist leider schnell über den Haufen, da man aufeinmal effektiv nur noch auf eine 25h/Woche kommt und man auf Grund der nicht absehbaren Stundenzahl noch nicht mal einen 2.Job annehmen kann... Regelt ihr es vertraglich, daß man mit einer "garantierten" Stundenanzahl rechnen kann? Klar, das Los des Freiberufler ist, daß er nach Bedarf arbeitet, aber man braucht ja trotzdem so etwas wie eine Kalkulationsbasis, damit man sich gegebenenfalls eine 2. Einnahmequelle sucht... Auf welche Details würdet ihr auf jedenfall in einem Vertrag achten, bzw. was steht üblicher Weise in einem Freiberuflervertrag drin? lieben Gruß |
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Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 08.03.2006 Uhrzeit: 21:26 ID: 14461 | Social Bookmarks: Hallo, passt vielleicht zum Thema: Ich habe mir eine mittlerweile recht gute Exceltabelle aufgebaut, über die man über den STUNDENLOHN auf das MONATSNETTO kommt. RV, KK, alternative Unfall-, Arbeitslosen- Pflegeversicherung etc. mit eingerechnet, zudem realistische Werbungskosten und anrechenbare Sonderausgaben mit einkalkuliert. Bei folgenden Stundenlöhnen kommt man auf folgende Monatsnetto (ungefähr): 15 EUR >> 1110 EUR 16 EUR >> 1160 EUR 17 EUR >> 1200 EUR 18 EUR >> 1250 EUR 19 EUR >> 1300 EUR 20 EUR >> 1340 EUR 21 EUR >> 1400 EUR 22 EUR >> 1435 EUR 23 EUR >> 1470 EUR 24 EUR >> 1520 EUR Grundlage der Berechnung sind die Netto-Arbeitstage im Jahr 2006 abzüglich 27 Urlaubstage und 5 Krankheitstage, weil hier ja keine Lohnzahlung erfolgt. Zudem ist eine 45 Stundenwoche angenommenworden, die man berechnen darf. Umsatzsteuer ist noch nicht eingerechnet. |
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