Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:04 ID: 14534 | Social Bookmarks: Die Auftraggeber sparen sich komplett alles, nicht nur Sozialabgaben, sondern auch den bezahlten Urlaub, den Kündigungsschutz und vor allem auch Durststrecken mit schlechter Auftragslage, wo man dann einem freien 3 Stunden in der Woche bezahlt und nicht gleich komplett die ganze Woche. Die Situation ist deshalb genauso gefährlich wie das Benutzen der Praktikanten, da eben der Sozialstaat und Arbeitnehmerschutz untergraben und abgeschafft werden. Hier ist ebenso etwas zu unternehmen, was aber nicht von der Studentenschaft, sondern von den betroffenen Arbeitnehmer unternommen werden muss. Die Büroinhaber werden jetzt wieder den Kopf schütteln und von uneinsichtig und unrealistischen Forderungen sprechen, jedoch sind die oben genannten Forderungen nichts anderes als die Einhaltung der gestzlichen Regelungen betreffend eines Arbeitsverhältnisses, und auf die hat meiner Meinung nach jeder Arbeitnehmer Recht. Die wirtschaftliche Lage abzuschätzen ist halt immer noch die Sache des Büroinhabers, und es bleibt jedem frei, das Risiko eingehen zu wollen oder nicht. In der Industrie werden ja auch nicht mal 20 "freie Mitarbeiter" eingestellt, die dann ihre 40 Stundenwoche am Fliessband ableisten.......... :rolleyes: |
| |
|
Registriert seit: 06.11.2002
Beiträge: 956
Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:04 ID: 14535 | Social Bookmarks: Zitat:
| |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:06 ID: 14536 | Social Bookmarks: habe gerade gleichzeitig gepostet, genau das ist die Konsequenz aus der freien Mitarbeiterschaft: das untergraben und die schleichende Abschaffung von Arbeitnehmerschutz und Sozialstaat |
Registriert seit: 06.11.2002
Beiträge: 956
Flo: Offline
Ort: Bremen
Hochschule/AG: 3D Grafiker Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:14 ID: 14539 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
| ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 155
audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 11:58 ID: 14541 | Social Bookmarks: Zitat:
| |
Social Bookmarks: Zitat:
Hallo Francis. Ich habe tatsächlich schon für 44€ zzgl. Mwst. /Stunde abgerechnet. Allerdings für eine Planungsarbeit, wo ich als Auftragnehmer auch die Verantwortung zu tragen hatte. Diese Kosten fand ich angemessen und sie wurden auch vom Auftraggeber anstandslos zzgl. Nebenkosten bezahlt. Auch ein Folgeauftrag ist daraus entstanden. Natürlich habe ich bei der angenommen Stundenanzahl wirklich nur die angesetzt, die ich tatsächlich projektbezogenen aufgewendet habe und nicht vielleicht noch irgendwelche Zeiten, in welchen ich mit dem Projekt in z.B. Photoshop rumprobiert habe. Rechnet man nach festen HOAI-Sätzen (Mindesthonorar) ab, hat man oft, wenn man nach dem beendetem Projekt nachrechnet, weniger als 40 € inkl. MwSt./Stunde. In dem Büro wo ich arbeite bekommen die Freelancer meines Wissens ca. 18 €/Stunde. Allerdings werden vorher projektbezogene Festsätze vereinbart, welche der Freelancer nach Abschätzung des Arbeitsumfangs dem Chef nennen muß. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 14:41 ID: 14545 | Social Bookmarks: Leih- oder Zeitarbeiter sind aber meines Wissens nach keine Selbstständige, sondern zahlen auch Sozialabgaben. Selbstständige brauchen ja ausser Architekten, Rechtsanwälte und Ärzte auch eine Gewerbekarte, oder? |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 155
audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 16:33 ID: 14547 | Social Bookmarks: Ja, so oder so ähnlich. Zu den sogenannten Freiberuflern (die ohne Gewerbeschein) gehören eigentlich alle Ingenieure, die sich mit ihren Ingenieurleistungen selbständig machen, Künstler, Mediziner, Anwälte und noch einige andere Berufsgruppen, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation besondere Dienste für Menschen leisten können und eigentlich nicht dafür arbeiten um daraus Gewinn zu erwirtschaften. So ähnlich lautet die Definition dafür. Zeitarbeiter sind bei einer Agentur für Zeitarbeit angestellt und werden durch diese an Firmen entliehen, die diese Kräfte zeitweise benötigen. Zeitarbeiter und freie Mitarbeiter haben eigentlich so gut wie nichts miteinander zu tun, außer, daß man sie als Arbeit-/Auftraggeber bei Bedarf einsetzt. Ach ja, Freiberufler und freie Mitarbeiter sind auch nicht gleichzustellen. Freier Mitarbeiter kann eigentlich jeder werden, egal, ob er nun freiberuflich tätig ist oder gewerblich selbständig. |
Social Bookmarks: Nö. Freier Mitarbeiter kann eigentlich keiner legal werden, weil man dann entweder selbstständig ist (und auch tatsächlich für verschiedene Auftraggeber arbeitet) oder scheinselbstständig, was eben nicht legal ist. Jeder der auf eigene Rechnung arbeitet, ist jedenfalls ein Selbstständiger, der eigenständig für die Abwicklungen mit dem Finanzamt, Krankenkasse etc. sorgen muß. Meines Erachtens gibt es die "Freie Mitarbeit" nicht. Sie ist nur ein veschleiernder Begriff für Scheinselbstständige. Und wie bereits gesagt wurde, untergräbt das unser Sozialsystem. Zum Thema "das wird doch nicht verfolgt". Ich weiß aus erster Hand, dass in dem Büro, in dem ich arbeite vor einigen Jahren saftige Strafen und die Nachzahlung aller Sozialabgaben gezahlt werden mußten, weil sich über die Jahre eine Freie-Mitarbeiter-Mentalität eingeschlichen hatte. Und der Arbeitgeber mußte natürlich auch die Abgaben der Arbeitnehmer zahlen, d.h. er haftet komplett. Wir reden hier von mehreren Mio. Grüße Samy | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 155
audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 18:04 ID: 14549 | Social Bookmarks: Moment mal, "freie Mitarbeit" ist keinesfalls illegal, zumal ich auch nicht von Legalität gesprochen habe. Wenn man für einen Auftraggeber in dessen Büro zeitweise arbeitet, aber gleichzeitig für andere potenzielle Auftraggeber verfügbar ist, dann hat das weder etwas mit Scheinselbständigkeit noch mit Illegalität zu tun. Das ist doch vergleichbar mit einem Subunternehmer auf einer Baustelle. |
Social Bookmarks: Ja, aber das würde ich einfach als Auftragsarbeit bezeichnen und nich als Freie Mitarbeit. Ein Fachplaner ist doch auch kein freier Mitarbeiter. Du muß doch zugeben, daß unter Freier Mitarbeit meist verstanden wird, dass jemand auf eigene Rechnung einen Vollzeitjob im Büro erledigt. Und meist auch über einen längere Zeitraum, der es einem kaum erlaubt, noch für andere Auftraggeber zu arbeiten. Was quasi zwangsläufig in Scheinselbsständigkeit mündet, oder nicht? Das, was Du beschreibst sind Unternehmer oder Dienstleister, die aber in voller Eigenverantwortung und nur für eine sehr spezifische Leistung bezahlt werden. Sie werden nicht als "freie Mitarbeiter" angeheuert, deren Aufgabenbereicht sich nicht von dem eines Angestellten unterscheidet, deren permanente Anwesenheit in den eigenen Räumlichkeiten auch meist erwartet wird. Da gibt es sicher Grauzonen, aber in der Regel suchen Büros freie Mitarbeiter in der Funktion eines Angestellten ohne soziale oder arbeitsrechliche Verpflichtungen. Grüße Samy | |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 155
audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 14.03.2006 Uhrzeit: 18:36 ID: 14552 | Social Bookmarks: Also ich hatte schon Angebote von Architekturbüros, die mich nur für 1-2 Monate für ein bestimmtest Projekt gebraucht hätten und widerum von anderen, für die ich dann auf Provisionsbasis und rein vom zeitlichen her nur für die gearbeitet hätte. Du hast sicherlich recht, daß es genügend Büros gibt, die sich einfach die Sozialabgaben sparen wollen, aber der Staat verliert dadurch nichts, da Du als selbständiger ja auch selbst für Deine sozialen Belange verantwortlich bist. Bist Du nicht krankenversichert, wirst Du die Kosten selbst tragen müssen, hast Du nicht für Deine Rente vorgesorgt, dann muß Dir der Staat dann natürlich auch nichts zahlen und solltest Du "arbeitslos" werden, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern rutscht sofort nach Hartz-IV ab und das erhalten auch Leute, die nie in ihrem Leben einer Arbeit nachgegangen sind, demnach niemals etwas eingezahlt haben. |
Social Bookmarks: Zitat:
__________________ Florian Illenberger tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur: | ||
Registriert seit: 17.07.2003
Beiträge: 930
Tobias: Offline
Ort: NRW
Hochschule/AG: Projektentwickler / Architekt Beitrag Datum: 18.03.2006 Uhrzeit: 15:38 ID: 14608 | Social Bookmarks: Hallo, ich fange jetzt an, freiberuflich als freier Mitarbeiter mein Brot zu verdienen. Ich bin ab 31.03.2006 offiziell kein Student mehr. Kann ich zusätzlich zu meinem Honorar noch mit irgendwelchen Geldzuflüssen rechnen? Ich denke hier an Einstiegsförderungen u.ä. Ich bin ja nicht arbeitslos gemeldet und habe wohl einen höheren Umsatz als 25.000 EUR. Weiß da jemand mehr? Danke |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.11.2005
Beiträge: 155
audovis: Offline
Ort: Berlin Beitrag Datum: 18.03.2006 Uhrzeit: 16:22 ID: 14609 | Social Bookmarks: Haben wir das nicht schon am Anfang dieses Themas diskutiert? Ich weiß nicht genau, wie es ist, wenn Du erst gar nicht ALG II bezogen hast, ob Du dann anrecht auf irgendwelche Förderungen hast. Ich würd einfach mal bei Deiner Arbeitsagentur anrufen, anscheinend bestehen extreme Unterschiede zwischen den Bundenländern. Ruf einfach an und frag nach, ob und vor allem, was es gibt. |
| |
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Architektur-Themenbereiche | Antworten | Letzter Beitrag |
Arbeiten in Irland | Wermaus | Beruf & Karriere | 5 | 03.10.2006 16:40 |
Arbeiten in Canada | mickey97 | Beruf & Karriere | 2 | 24.05.2006 15:28 |
Arbeiten im Ausland | tomasino | Beruf & Karriere | 20 | 31.01.2006 13:20 |
freiberuflich-selbstständig???? | tina_may | Beruf & Karriere | 1 | 07.11.2005 14:31 |
Als Dipl.-Ing. schon freiberuflich arbeiten? | Björn4 | Beruf & Karriere | 4 | 27.10.2004 17:32 |