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audovis: Offline

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 05.03.2006
Uhrzeit: 18:10
ID: 14355



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Arbeite zwar nicht bei der Arge, aber mit dem Wissen, was ich mir in den letzten zwei Monaten so zusammen getragen habe, könnte ich das durchaus, zumindestens weiß ich zu diesem Thema mehr als die meisten Bearbeiter.

Die Höchstgrenze fürs Einstiegsgeld liegt bei 22.500€. Das heißt, bei deinen Berechnungen solltest Du für das erste Jahr nicht drüber kommen. Gründest Du also zum 01.05.2006, dann rechnest Du die 22.500e durch 12 Monate und dann mal 8 Monate (die verbleibenden für das Jahr) und Du hast einen Wert über den Du nicht hinaus kommen solltest. Was dann passiert ist eine andere Sache, zurückzahlen mußt Du nichts.

Die Entscheidung liegt einzig bei deinem zuständigen Bearbeiter. Dem mußt Du dann wahrscheinlich alle 6 Monate Deine Bilanzen zeigen und dann wird der entscheiden, ob Du schon davon leben kannst oder nicht.

Zum Thema Praktikum würde ich Dir raten, zunächst von ALG II zu leben, während Du das Praktikum machst. Das wird auch bis zu drei Monaten von der Arbeitsagentur akzeptiert. Danach kannst Du ja direkt in die Freiberuflichkeit überwechseln.

Äh, das mit dem Rechner hast Du nicht von mir. Aber wenn Du das richtig begründest, dann geht das. Das Geld, was Du dann bekommen könntest liegt aber auch voll und ganz beim Bearbeiter und der sagt Dir auch vorher nicht, wieviel das ist. Du kannst aber mit 2.000-2.500€ einmalig rechnen, habe auch schon von Einzelfällen gehört, da waren es 4.000€. Ein Teil dann zwar als Darlehen, aber das ist zinslos und auf etliche Jahre verteilt zurück zu zahlen.

Also ich habe die Anträge am vergangenen Montag abgegeben. Das Einstiegsgeld soll so in 2-3 Wochen genehmigt sein, das SWL dauert wohl etwas länger, aber die Tante hat mich schon am Mittwoch angerufen, weil ihr was an meinen Kostenvoranschlägen zum Rechner nicht gefallen hat, die Kosten wären angeblich zu hoch. Ich konnte ihr aber zeigen, daß darin auch noch ein Drucker, ein Scanner und Office dazu gehören. Damit war sie dann zufrieden. Die ersten drei Raten für einen Leasingvertrag mit Nemetschek hab ich auch einfach mit angegeben, die hat sie auch eingesehen. Ich hätte es auch durchaus mit 6 Monaten versucht, aber das war dann doch nen bißchen viel. Ich würd zwar realistische Zahlen angeben, aber erstmal alles, was man so brauch, streichen können die immernoch.

Ich hab mir übrigens vorher noch einen Existenzgründerkurs mit einem Bildungsgutschein bezahlen lassen, das ging sofort und der Kurs war auch sehr informativ, besonders für jemanden, der von kaufmännischem Denken und Buchhaltung gar keine Ahnung hat. Und ich habe ein paar Kontakte für meine berufliche Zukunft geknöpft und vermutlich schon einen ziemlich großen Auftrag, muß nur noch klären, ob ich das machen darf.

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ehem. Benutzer
 
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tenorvision: Offline


tenorvision is on a distinguished road

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Datum: 05.03.2006
Uhrzeit: 18:47
ID: 14357



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wow..das ist ein guter abend..vielen dank für diese informationen...jetzt sieht es alles doch ein wenig rosiger aus...

meine letzte frage (für heute...grins)...

wie sieht so ein buisnessplan formal aus...wo fnde ich hinweise oder tips wie man ihn erstellt und was hingehört?

jetzt wünsche ich dir noch einen schönen sonntag und hoffe weiter von deinen erfahrungen zu hören.

MFG aus hamburg

tenorvision

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audovis: Offline

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 05.03.2006
Uhrzeit: 19:04
ID: 14358



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Das freut mich, daß ich Dir da weiter helfen konnte.

Eine konkrete Form für einen Businessplan gibt es nicht, aber viele Anregungen im Netz.

Hier kannst Du Dir mal eine Übersicht anschauen:

http://www.existenzgruender.de/01/02/01/01/index.php

Beim bmwa kannst Du Dir auch das sogenannte "Softwarepaket" kostenlos bestellen. Da gibst Du einen Businessplan Schritt für Schritt ein und Du kannst damit auch Deine Finanzierung machen.

Focus-online hat auch eine sehr gute Übersicht

http://focus.msn.de/jobs/existenz/business

und diese

http://www.existenzgruender.de/imper...mwa_ich_ag.pdf

Broschüre hat mir so richtig weiter geholfen. Da steht so gut wie alles drin. Weiterführend schaust Du Dir am besten die "Gründerzeiten" an, die findest Du ebenfalls unter "Downloads" bei www.existenzgruender.de

Wünsche Dir auch noch einen schönen Sonntag Abend und viel Spaß bei der Lektüre.

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Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 05.03.2006
Uhrzeit: 19:52
ID: 14360



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Ich finde es toll, dass audovis sich die Zeit genommen hat und so viel nochmal erklärt hat, möchte aber mal darauf hinweisen, dass es bei tektorum eine recht gute Suchfunktion gibt.

Dabei würde man bei der Suche zur Selbstständigkeit (Freiberufler) auf folgenden Beitrag stoßen:
http://www.tektorum.de/showthread.ph...=1404#post1404

Zitat:
Vor einigen Tagen, hab ich ein MLP "Berufsstarter" Seminar besucht, was übrigens garnicht so schlecht ist. Ich hatte nicht das Gefühl, dass man versucht, mir irgendwelche Anlagen und Versicherungen anzudrehen.
Dabei wurde zum einen auch besprochen, dass die Gehälter im Süden höher sind als im Norden deutschlands.

(fogendes beruht aus die Angaben bei diesem MLP Seminar)

Ein realistisches Bruttogehalt für einen Angestelten sind wohl 2000 € monatlich.

Von dieser Summe ausgehend, kann man sich das Gehalt errechenen, dass man als freier Mitarbeiter bei einem 8 Stunden Tag nehmen muss:


12 Monatsgehälter (12 x 2.000) = 24.000,00 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (20,85%) = 5004,00 €

Summe = 29.004,00 €

Daraus ergibt sich bei 234 Arbeitstagen im Jahr ein

Tagessatz = 123,95 €

Stundenlohn (8Std / Tag) = 15,49 €

Jetz darf man aber nicht vergessen, dass man auch mal Krank wird (liegt naturgegeben bei freien Mitarbeitern sicherlich unter der Zeit, die Angestellte krank sind ) und Urlaub braucht. Bei einem Angestellten ist das alles Bezahlt, bei einem freien Mitarbeiter nicht! Also plus:


Lohnfortzahlungsrisiko (5 Tage) = 619,74 €
Bezahlter Urlaub (25 Tage) = 3.098,72 €
Beiträge zur Beufsgenossenschaft = 100,00 €

Macht ein nötiges Jahresgehalt von = 32.822,46 €

und einen Stundensatz von
(bei 234 Arbeitstagen je 8 Std.) = 17,53 €



Am Ende steht man aber erstmal besser da, als der Angestellte, denn die Nettolöhne unterscheiden sich.

Dem Angestellten bleiben von seinen 24.000 € Brutto im Jahr, nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherung, Netto nur noch 14,988 €.
(Er ist übrigens nicht unbedingt preiswerter für den Arbeitgeber, denn die 24.000 € ist ja nur der Teil, den der Arbeitnehmer auf irgendwelchen Schreiben sieht, aber er teilt sich Kosten wie z.B. Krankenkasse mit dem Arbeitgeber!)

Der freie Mitarbeiter hingegen muß von seinen 32.760 € Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Versorgungsaufwendungen zahlen. Am Ende bekommt er also Netto ca. 19.443 € raus.

Das sind ja schon mal 4455 € mehr für den freien Mitarbeiter als für den Angestellten. Aber es wird noch besser :
Der freie Mitarbeiter ist ja Umsatzsteuer berechtigt (Volksmund: Mehrwertsteuer, und auch bekannt als Vorsteuer), das heißt, er muß auf seine Rechnung 16 % USt. rauf packen.
Diese Geld muß er zwar sofort ans Finanzamt weiterleiten, aber am Ende des Jahres kann er das mit allen seinen berufsbezogenen Ausgaben verrechenen!!!
Sprich, wenn er sich eine Computerausrüstung für 5000 € (Brutto) gekauft hat, kann er sich am Anfang des nächsten Jahres 689,65 € (die darin enthaltenen USt - bzw. MwSt.) zurückholen!
Mit etwas Geschick und einem gutem Steurberater, musste der freie Mitarbeiter auch gar nicht so viel Einkommenssteuer zahlen, da man ja nur den Gewinn versteuern muß, aber nicht den Umsatz. Also wird vom Umsatz (32.760 €) erstmal der Freibetrag abgerechnet, dann der gekaufte Rechner (zu einem drittel jeweils über drei Jahre), vielleicht auch der neue Dienstwagen, die Fachbücher, die Dienstreise, das ein oder andere "Geschäftsessen", Briefmarken, Papier, Stifte, Ordner... Um nicht scheinsebstständig zu sein, macht man ja auch Aufträge für andere Büros, also hat man in der eigenen Wohnung vielleicht noch ein Arbeitszimmer , da kann ein Teil der Miete auch vom Einkommen abgezogen werden. Diese Zimmer muß auch gereinigt werden, dafür kann man eine Pauschale abziehen etc. etc. etc...
Ja und wenn man es geschickt anstellt, dann liegt der zu versteuernde Teil nicht wie oben bei 26.000 €, sondern nur bei 20.000 €.
Nach der ESt Splittingtabelle 2000 (eine Andere hab ich gerade nicht zur Hand), macht das eine Steuerdifferenz von ca. 1600 €!

Könne ja vielleicht ein schöner Urlaub draus gemacht werden

Aber Vorsicht, das Geld gut angelegt, könnte im Alter hilfreich sein, immerhin bekommt man als Freiberufler keine Rente!
Der Rest von uns zwar auch nicht aber nur so als Hinweis...

Ich möchte an der Stelle dann auch noch auf eine kleinen inhaltlichen Fehler in einem älteren Beitrag aufmerksam machen:
Zitat:
Freie Mitarbeit als eigenständigen Begriff gibt es eigentlich gar nicht. Wenn Dich jemand als freien Mitarbeiter einstellen möchte, dann mußt Du Dich selbständig machen, also auch sämtliche Solzialabgaben selbst tragen.
Man kann sich als freier Mitarbeiter nicht einstellen lassen, dann wäre man nämlich Angestellter!


Dazu auch im selben Thread wie oben der Beitrag von Tom:
http://www.tektorum.de/showthread.ph...1050#post11050

Zitat:
Originally posted by Tom
Ein Waffenschein hat in der Branche sowieso noch nie geschadet ...

Info "Freie Mitarbeit im Architekturbüro":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.04.pdf

Info "Freie Mitarbeit und Haftung":
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/se...freimit.02.pdf [/
Vorrangig relevanter Ausschnitt des Dokuments:
Zitat:
Freier Mitarbeiter

- eigenes Unternehmerrisiko mit freier Entfaltungsmöglichkeit
- Dienstvertrag oder Werkvertrag (abhängig von der geschuldeten Leistung)
- freie Wahl hinsichtlich Ort und Zeit der Arbeitsleistung
- leistungsabhängiges Einkommen
- eigene Arbeitsorganisation, Verwendung eigener Arbeitsmittel, eigenes Büro
- uneingeschränkte Möglichkeit, für andere Auftraggeber tätig zu werden
- steuerliche Vorteile (Betriebsausgabenabzug statt Werbungskosten / erweiterte steuerliche Absetzungsmöglichkeit
/ Vorsteuerabzugsberechtigung)
- eigenständige soziale Absicherung
- vertragliche Haftung (Berufshaftpflichtversicherung)
- kein Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- bei „Arbeitslosigkeit“: Sozialhilfe
- Zuständigkeit der Zivilgerichte für Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis
- Eintragung in die Architektenliste als „freischaffender Architekt“.



ABGRENZUNG FREIER MITARBEITER / ARBEITNEHMER

Aufgrund der oben aufgezeigten erheblichen Unterschiede bedarf es einer Abgrenzung zwischen dem
Arbeitnehmerverhältnis und der freien Mitarbeiterschaft. Nach § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) sind
die wesentlichen Anhaltspunkte für ein Arbeitsverhältnis die Tätigkeit nach Weisungen und eine
Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers. Darüber hinaus bestand bis zum 31.03.2003
ein Katalog mit fünf Kriterien, anhand dessen die Abgrenzung vorzunehmen war. Dieser Kriterienkatalog
wurde zum 01.04.2003 abgeschafft. Gleichwohl können die Merkmale zumindest als Orientierungshilfe
zur Abgrenzung herangezogen werden und sollen daher im Folgenden dargestellt werden. Für eine
Qualifizierung als Arbeitnehmer spricht:
1. Die betreffende Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen
Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig
im Monat 325 € (aktuelle Grenze: 400 €) übersteigt.
2. Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
3. Ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig
durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.
4. Die Tätigkeit dieser Personen lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen.
5. Die Tätigkeit der betreffenden Person entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die
sie für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.
Grüsse
Florian
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Florian Illenberger

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 05.03.2006
Uhrzeit: 20:28
ID: 14361



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Jajaja, das mit angestellt sein und nicht angestellt sein ist so ne Sache, wie drückt man es nur richtig aus???

Ach ja und das mit MLP ist wirklich ne gute Sache, wollte nur nicht schon wieder "Werbung" dafür machen ...

Hatte letzten Mittwoch einen Termin dort und da haben wir die Sache mit dem Gehalt noch einmal durchgesprochen. Vielleicht sind ja meine Ansprüche oder meine Miete zu hoch, aber mit 17,50€ wäre mir persönlich schon richtig geholfen.

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Datum: 06.03.2006
Uhrzeit: 16:26
ID: 14381



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..wollte noch auf etwas nicht Unwichtiges bei freier Mitarbeit hinweisen:

Solltest Du als Selbständiger/Freelancer (wie auch immer) für einen Architekten als freier Mitarbeiter arbeiten, unbedingt die Haftungsfrage klären!
Du bist (anders als ein Angestellter) ja in so´nem Fall ja Unternehmer, der eigenverantwortlich eine Leistung erbringt (z.B. Bauantrag oder eine bestimmte Ecke detaillieren) auch wenn du in den Räumen des Auftraggeber-Büros sitzt etc. Sollte es aufgrund deiner Arbeit zu Planungsfehlern kommen bist du theoretisch haftbar, ...auch wenn dein Chef die Pläne unterschreibt. Er kann die Ansprüche des Bauherrn ja an dich weiterleiten.
Deswegen vorher unbedingt klären, ob eine eigene Haftpflicht notwendig (lohnt sich meist nicht bei den mickrigen Freelance-Gehältern) oder ob die Haftpflicht des Büros auch bei dir greift !
Grüße!

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 06.03.2006
Uhrzeit: 16:43
ID: 14383



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Und mir fällt auch noch was ein. Du kannst dann, wenn Du Dir eine Steuernummer besorgst, nicht das Büro Deines Auftraggebers angeben, es sei denn, Du machst einen Mietvertrag mit ihm. Am leichtesten ist es, wenn Du angibst, daß Dein Firmensitz Deine Wohnung ist. Ich würd vorher nochmal beim Vermieter nachfragen, aber die haben damit meistens keine Probleme, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast. Die erhöhen auch nicht Deine Miete oder so, würd es halt nur vorsichtshalber klären.

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Datum: 06.03.2006
Uhrzeit: 16:53
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Zitat:
Originally posted by audovis
Ich würd vorher nochmal beim Vermieter nachfragen, aber die haben damit meistens keine Probleme, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast. Die erhöhen auch nicht Deine Miete oder so, würd es halt nur vorsichtshalber klären.
Ich würde vorsichtshalber den Vermieter mit dieser Frage überhaupt nicht behelligen ...

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Datum: 06.03.2006
Uhrzeit: 17:06
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Zitat:
Originally posted by Tom
Ich würde vorsichtshalber den Vermieter mit dieser Frage überhaupt nicht behelligen ...
Gute Idee. Die werden da immer hellhörig. Aber freiberufliche Tätigkeiten darf man so weit mir bekannt ist immer zu Hause ausführen (solange Sie kein Lärm machen).
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Florian Illenberger

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audovis is on a distinguished road

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Datum: 06.03.2006
Uhrzeit: 22:14
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Eben drum. Mein Vermieter hat mir sogar angeboten, ein Firmenschild an den Briefkasten anbringen zu lassen. Eigentlich bin ich auch eher davon ausgegangen, daß das Finanzamt nachfragt und sich beim Vermieter erkundigt.

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Datum: 08.03.2006
Uhrzeit: 15:41
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hallo,

ich habe gerade mit großem Interesse die letzten Seiten gelesen. Da hier ja scheinbar Experten zu finden sind stelle ich auch mal meine Frage:

Ich studiere noch, habe aber jetzt das Angebot bekommen einen gut dotierten Beratervertrag , fuer einen Zeitraum von 4 Monaten,abzuschliessen.
Bei diesem Vertrag werde ich definitiv mehr als diese 7200€ verdienen. Wisst Ihr ob meine Studenten Krankenversicherung noch zaehlt, gelten bei einem Beratervertrag dieselben Grundsaetze wie als Freiberufler (ich muss ja auch einen Gewerbeschein beantragen)?Bin ich nicht eigentlich Scheinselbstaendig wenn ich jetzt nur fuer diesen einen Auftraggeber arbeite?

Fragen ueber Fragen

Gruesse Jens

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Datum: 08.03.2006
Uhrzeit: 15:56
ID: 14442



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also du verlierst zumindest deinen studentenstatus bei deiner krankenversicherung, wenn du mehr als 20 stunden in der woche arbeitest. du musst dich in diesem fall freiwillig versichern..das wird wesentlich teurer,da sich deine einstufung in diesem fall nach deinem verdiesnt richtet.
mfg
tenorvision

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Datum: 08.03.2006
Uhrzeit: 16:10
ID: 14443



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Zitat:
Originally posted by Jensation
Bei diesem Vertrag werde ich definitiv mehr als diese 7200€ verdienen. Wisst Ihr ob meine Studenten Krankenversicherung noch zaehlt
Voraussetzung für eine studentische Versicherung ist
1) dass Du Vollzeitstudent bist
2) unter 30 Jahre alt
3) max. im 14. Semester

Wenn das erfüllt ist, darfst Du max. 20 stunden in der Woche arbeiten. Wenn du mehr als diese 20 Stunden arbeitest, muß sich diese Arbeitszeit überwiegend auf die abend- und Nachtstunden oder das Wochenende verteilen. Deine Arbeit muß gegenüber dem Studium nebensache bleiben.
In den Semesterferien darfst du soviel arbeiten wie du willst.

Die höhe das Gehalts spielt unter den o.g. Bedingungen keine Rolle.

Sollte der Punkt 2) und / oder 3) bei dir nicht mehr zutreffen, bist Du i.d.R. freiwillig Versichert. Dann zahlst du ca. 14,65% Deines Gehalts an die Krankenkasse (inkl Pflegeversicherung etc.). Als Mindestsatz wird von 805 EUR ausgegangen. Die Beitragsbemessungsgenze liegt bei 3525 EUR.

(Diese Infos gelten für die TK - bei der ja 80% der Architekturstudenten sein dürften :P )


Zitat:
dieselben Grundsaetze wie als Freiberufler (ich muss ja auch einen Gewerbeschein beantragen)?
Wieso denn Gewerbeschein? Willst Du Gewerbesteuern bezahlen? Willst du etwas verkaufen?
Bitte den oben von mir genannten Thread drigend lesen! Und gib mal "Gewerbe" in der suche ein. zu dem thema wurde bereis viel geschrieben.

Zitat:
Bin ich nicht eigentlich Scheinselbstaendig wenn ich jetzt nur fuer diesen einen Auftraggeber arbeite?
9 Posts zurück verweise ich auf einen Aktikel von Tom, in dem er wiederum auf zwei Dokumente der AK zum Thema Scheinselbstaendig verweist. Bitte auch diese einfach mal lesen.

Grüsse
Florian
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Aip
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Datum: 08.03.2006
Uhrzeit: 17:22
ID: 14451



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Hallo liebe Freiberufler,

mich würde mal interessieren, was ihr als Berufsanfänger im Durchschnitt für einen Stundenlohn bekommt.
Bin nämlich auf Grund diverser Erfahrungen momentan einwenig irritiert und suche ein paar "Vergleichswerte"..

Die 17,50€ des Mpl-er sind ja gut und schön (einem Bekannten hat man dort als Berufsanfänger sogar zu 23€/h geraten), aber entspricht das der Realität?
Was man braucht und wieviel gezahlt wird sind ja nun 2 verschiedene Sachen...

Im meinem alten Job habe ich 14€/h bekommen und forderte nun bei einem Bewerbungsgespräch 16€ (schließlich will man sich ja verbessern und gedrückt wird ja bekanntlich immer).
Mein Gegenüber bekam eine versteinerte Mine und gab mir zu verstehen, daß das doch einwenig viel sei, schließlich würde seine langjährige Kraft gerade mal 16€ bekommen und schlug mir vor mit 12€ anzufangen.

Lag ich mit meiner Forderung wirklich dermassen daneben?

Klar die Spannweite der Vergütung für Freiberufler ist nicht minder weit, als die der Festanstellungen, aber was wäre denn ein gutes Mittel, bei dem man sich weder "verarscht" noch "dreist" vorkommen muß?


Und noch eine Frage: wie sieht üblicher Weise ein Vertrag über freiberufliche Mitarbeit aus?

Ich war nämlich so dumm und habe auf Grund eines guten "Vertrauensverhältnis" auf einen verzichtet.
Leider ist es mir oft passiert, daß ich morgens pünktlich im Büro stand und sofort (oder 2h später) wieder nach Hause fahren durfte, da es irgendeine Verzögerung im Projektablauf gab oder ein Projekt mal wieder kurzfristig auf Eis gelegt worden ist. Sowas schmeißt eine Stundenlohnkalkulation die nach Bedarf erstellt ist leider schnell über den Haufen, da man aufeinmal effektiv nur noch auf eine 25h/Woche kommt und man auf Grund der nicht absehbaren Stundenzahl noch nicht mal einen 2.Job annehmen kann...

Regelt ihr es vertraglich, daß man mit einer "garantierten" Stundenanzahl rechnen kann?
Klar, das Los des Freiberufler ist, daß er nach Bedarf arbeitet, aber man braucht ja trotzdem so etwas wie eine Kalkulationsbasis, damit man sich gegebenenfalls eine 2. Einnahmequelle sucht...

Auf welche Details würdet ihr auf jedenfall in einem Vertrag achten, bzw. was steht üblicher Weise in einem Freiberuflervertrag drin?

lieben Gruß

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Tobias: Offline

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Datum: 08.03.2006
Uhrzeit: 21:26
ID: 14461



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Hallo,

passt vielleicht zum Thema: Ich habe mir eine mittlerweile recht gute Exceltabelle aufgebaut, über die man über den STUNDENLOHN auf das MONATSNETTO kommt. RV, KK, alternative Unfall-, Arbeitslosen- Pflegeversicherung etc. mit eingerechnet, zudem realistische Werbungskosten und anrechenbare Sonderausgaben mit einkalkuliert.

Bei folgenden Stundenlöhnen kommt man auf folgende Monatsnetto (ungefähr):

15 EUR >> 1110 EUR
16 EUR >> 1160 EUR
17 EUR >> 1200 EUR
18 EUR >> 1250 EUR
19 EUR >> 1300 EUR
20 EUR >> 1340 EUR
21 EUR >> 1400 EUR
22 EUR >> 1435 EUR
23 EUR >> 1470 EUR
24 EUR >> 1520 EUR

Grundlage der Berechnung sind die Netto-Arbeitstage im Jahr 2006 abzüglich 27 Urlaubstage und 5 Krankheitstage, weil hier ja keine Lohnzahlung erfolgt. Zudem ist eine 45 Stundenwoche angenommenworden, die man berechnen darf.

Umsatzsteuer ist noch nicht eingerechnet.

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