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![]() Beitrag Datum: 09.03.2006 Uhrzeit: 00:18 ID: 14462 | Social Bookmarks: Lustig. Denn ich bin damals bei der Stundenlohnberechnung genau anders herum vorgegangen und bin einfach von einem Festangestellten-Bruttogehalt von 1900€ ausgegangen. Habe die Arbeitgeberanteile hinzugerechnet und Urlaubstage abgezogen, sowie potentielle Überstunden (5h/Woche) einkalkuliert. Krankheitstage habe ich nicht berücksichtigt und bin auf einen Stundenlohn von ca. 14€ gekommen. Bei 1900€ Festangestelltengehalt käme ich nach einem Brutto/Netto-Rechner(LohnsteuerKL. I) auf ca auf 1200€ Netto. Laut >Tobias Rechnung müßte ich für 1200€/Netto einen Stundenlohn von 17€ verlangen, anstatt 14€. Das würde bedeuteten, daß ein freiberuflicher Mitarbeiter "teurer" sein müßte als ein Festangestellter. Ok. Einen Freiberufler kann man meist zu jeder Zeit in die Wüste schicken, aber es gibt schließlich auch Befristete-Zeitverträge auf die man sich einigen könnte. Ich habe mal einen Büroinhaber auf diese Thematik angesprochen, der antwortete, daß dies ja stimmen mag, er aber er keine Lust und Zeit hätte, sich mit Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsgeschichten herum zu schlagen und daher dafür eigentlich wiederum eine Lohnbuchhalterin einstellen müsste. :-( |
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