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Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.07.2005
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smurf: Offline
Ort: Hamburg ![]() Beitrag Datum: 20.08.2008 Uhrzeit: 16:55 ID: 30288 | Social Bookmarks: also es gilt eigentlich folgendes: 1. man hat an einer uni studiert und ein bundesland hat derart starken lehrermangel, dass man dort direkt in das referendariat einsteigen kann. 2. man hat nicht an einer uni studiert, oder möchte den "besseren" weg einer richtigen ausbildung zum lehrer beschreiten, dann kann man sich das diplom auf die berufliche fachrichtung anrechnen lassen (in HH geht das idr bis auf 3 veranstaltungen), und studiert dann noch den rest. zu 1. in manchen bundesländern hat man mit einem direkten quereinstieg kein unterrichtsfach, in manchen wird man automatisch mit dem unterrichtsfach wirtschaft und politik "bestückt". problematisch ist hier noch dass man während des referendariats zusätzlich zum studienseminar, erziehungswissenschaften im crash-verfahren nachholen muss. die note im 2. stex wird daher wohl nicht so super ausfallen, was - falls "reguläre" lehramtabsolventen nachrücken oder sich aus anderen bundesländern bewerben - sich erschwerend auf eine übernahme nach dem 2. stex auswirken kann. zu 2. das studium auf gewerbelehramt beinhaltet ca. 80 sws berufliche fachrichtung ("bautechnik" und eventuell auch "farbtechnik und raumgestaltung" kämen hier für architekten in frage), ca. 40 sws erziehungswissenschaften, und ca. 40 sws unterrichtsfach. bei maximaler anrechnung des studiums verbleiben also etwa 80 sws. der vorteil eines quereinstiegs in das studium ist noch, dass man keine bindung an eine studienreihenfolge hat, d.h. man muss nicht erst didaktik I besuchen bevor man didaktik II macht usw. (man kann also so studieren, dass man sich den semesterplan maximal ökonomisiert). desweiteren sind alle noten irrelevant für das examen, die 4 ist also die 2 des kleinen mannes, oder: hauptsache bestanden. alle prüfungsleistungen vor dem examen können beliebig oft wiederholt werden im falle eines nicht-bestehens. unterm strich bedeutet das etwa: wenn man sich ein volles studium (20+sws) gibt, dann ist man idr nach 4 semestern scheinfrei. |
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ehem. Benutzer Registriert seit: 27.10.2008
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adaminbaum: Offline
![]() Beitrag Datum: 19.12.2008 Uhrzeit: 19:20 ID: 31781 | Social Bookmarks: Zitat:
Gibt es ein Höchstalter für eine Umschulung +Verbeamtung? An welchen Hochschulen kann man Berufsschullehrer werden? Frage zu 1: Welches Bundesland hat denn momentan Lehrermangel? Frage zu 2: Wird beim Zweitstudium-Antrag bei der Hochschule die Lehramts-Begründung bei einem Architekten akzeptiert? Das Zweitstudium sollte ja unmittelbar mit dem Erststudium zu tun haben oder es ergänzen? Hat jemand Erfahrung damit? Ganz schön viele Fragen, sorry! Aber es interessiert mich sehr. | |
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Registrierter Nutzer Registriert seit: 08.07.2005
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smurf: Offline
Ort: Hamburg ![]() Beitrag Datum: 20.12.2008 Uhrzeit: 04:51 ID: 31792 | Social Bookmarks: - die schulbehörde ist grundsätzlich wohl relativ frei was einstellungen angeht. es wird jedoch beim direkten quereinstieg ein universitärer abschluss vorausgesetzt (es könnte sonst zu einer flut von "einklagungen" kommen, von all den fh-absolventen, die für den höheren dienst (bzw das angestellten-äquivalent) nicht akzeptiert wurden). direkte quereinsteiger ins referendariat werden - so weit ich weiß - nicht (mehr) verbeamtet, sondern nur noch angestellt. dies hat dann erhebliche einkommenseinbußen zur konsequenz. - jeder der ein reguläres 1. und 2. stex absolviert hat, ist automatisch, bei antreten einer planstelle, beamter auf probe, dann auf zeit, dann auf lebenszeit - ein nahezu automatisierter vorgang. bist du einmal drinn, kannst du so schnell nicht mehr rausfallen. - das höchstalter für eine verbeamtung im höheren dienst ist in hamburg 45 jahre. - ein höchstalter, oder gesonderter nachweis, bzw begründung für ein 2. studium gibt es in hamburg nicht (von sowas hab ich auch noch nie gehört ^^). man bewirbt sich um einen studienplatz, und gut is. eine etwaige anrechnung von studienleistungen aus früheren studiengängen, ist davon völlig unabhängig. - welche fächer du genau als unterrichtsfach im gewerbelehramt nehmen kannst, und welche kombinationen möglich sind, kannst du dir auf der uni-hamburg seite ansehen. als fachrichtung bietet sich für archis natürlich bautechnik, oder farbtechnik und raumgestaltung an. - lehrermangel gibt es immer mal wieder überall. wo genau zur zeit einer herrscht kann ich dir nicht sagen (wichtig ist ja, wo einer herrscht wenn du fertig bist ![]() abhängig ist das ganze immer auch von deinen fächern. hast du ein mangelfach, wird dir ein roter teppich ausgerollt. zur zeit werden zb metaller wie wild gesucht (maschinenbauing.), mathe, physik und englisch sind traditionell mangelfächer. mit diesen wird dich im zweifel auch eine allgemeinbildende schule mit kusshand nehmen. allerdings gibt es ein ganz erhebliches problem - es kann (meines wissens) in hamburg ein studium nur noch nach b/m-regelung begonnen werden. d.h. man kann im grunde nicht mehr quereinsteigen und die kiste in 4 semestern abhaken, sondern muss schön stein um stein nach dem studienplan studieren. darüberhinaus hat man keine sicherheit in einen masterstudiengang zu kommen, teilweise gibt es auch noch gar keine. b/m ist fürs lehramt wirklich extrem unangenehm zu studieren, und sollte unbedingt vermieden werden (ich hör die klagen ja jeden tag). die zu klärenden hauptfragen wären also: 1. kann ich verbeamtet werden (gesundheit, alter, vorstrafen)? 2. kann ich noch in einen staat***amen-studiengang kommen? 3. wieviel wird mir von meiner ausbildung annerkannt? @admin: sorry wenn das jetzt total ot driftet. vielleicht sollte ein neuer thread für dies topic eröffnet, und der ganze "lehramtskram" dahin geschoben werden. |
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