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Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about Blumenschein has a spectacular aura about

Beitrag
Datum: 02.10.2007
Uhrzeit: 09:21
ID: 25572



Freiberufler

#1 (Permalink)
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Hallo,
gelegentlich arbeite ich für eine Firma und habe mich als Freiberufler einstufen lassen!
Hat jemand eine Ahnung, was neben Steuernummer, Datum und Rechnungsnummer (Unterschrift und Betrag ist natürlich klar) auf diese Rechung muss. Von der UmSt bin ich vorerst befreit, muss ich dass auf der Rechnung vermerkern? (Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG von der USt. befreit).
Vielen Dank für weitere Hilfe,
Gruß
--
Blume

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Francis: Offline


Francis is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 02.10.2007
Uhrzeit: 10:01
ID: 25574



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Alles soweit richtig, der Vermerk zur Ust Befreiung muss auch mit drauf.

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Tom
 
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Tom: Offline

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Beitrag
Datum: 02.10.2007
Uhrzeit: 13:39
ID: 25579



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Dieses PDF unten gibt die AK Niedersachsen zur Rechnungsstellung heraus - evtl. gab es nach 2004 noch neue Regelungen. Neue Pflichtangaben damals waren: Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Lieferung/Leistung, Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, Hinweis auf Steuerbefreiungen (soweit gegeben), Aufschlüsselung nach Steuerarten und -sätzen (soweit zutreffend). Man muss als R.-Empfänger Rechnungen 10 Jahre aufheben, als R.-Steller in Kopie auch 10 Jahre.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf a20-steuerrechtliche gesetzesänderungen - rechnungsstellung.pdf (100,0 KB, 2515x aufgerufen)

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Tom
 
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Beiträge: 1.762
Tom: Offline

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Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice Tom is just really nice

Beitrag
Datum: 02.10.2007
Uhrzeit: 15:48
ID: 25580



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Das war noch neu und bemerkenswert: Auch private Auftraggeber müssen Architekten- und Planer-Rechnungen 2 Jahre lang aufheben. Und auf diese Aufbewahrungspflicht muss der Architekt auf der Rechnung in einer klein gedruckten Fußzeile hinweisen. - Steht auch im obigen PDF.

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