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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.03.2008 Uhrzeit: 23:00 ID: 27681 | Social Bookmarks: wenn du 3 AGs hast, dann sollte das eigentlich schon ausreichend sein, um als selbstständig zu gelten. Das Architektenvorsorgewerk ist übrigens an eine Mitgliedschaft in der Kammer gekoppelt. Das heisst, dass du dich in den ersten zwei Jahren, in denen du nicht eintreten kannst, zu einem schnellstmöglichen Beitritt verpflichtetst, dh nach den zwei Jahren musst du in die Kammer, ansonsten bekommst du deine ins Vorsorgewerk eingezahlten Beträge zurück. Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 20.08.2005
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sanne: Offline
Ort: München ![]() Beitrag Datum: 26.03.2008 Uhrzeit: 11:44 ID: 27691 | Social Bookmarks: hallo noone, vielen dank! Die BFA Befreiung kannst du erst mit aufnahme einer Anstellung einreichen, vorher zahlst du als Selbstständiger die vom Werk nach Einkommen festgelegte Beiträge. ja, das ist ja das problem, dass ich jetzt 1 jahr als selbstständiger gearbeitet habe, ohne rentenbeträge einzuzahlen. jetzt (bißchen gespart) will ich das im versorgungswerk tun, muss mich eben dafür von der gesetzlichen r.v. befreien lassen, dann sagt die "mensch, da wurde ja noch gar nix einbezahlt" und ich muss nachzahlen, AUSSER ich werde als echter selbstst. gezählt (wofür ich mich halte). und nicht als "arbeitnehmerähnlich"! ach alles so kompliziert, vielleicht hat noch jemand tipps, um das schöne formular für die befreiung auszufüllen... danke, sanne! |