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Social Bookmarks: Da kein Vertrag besteht, steht Aussage gegen Aussage. Nachweisen lässt sich, dass Danny dort gearbeitet hat und etwas produziert hat. Für eine Leistung (also auch Arbeitsleistung) hat man Anspruch auf Vergütung, so fern die Leistung gefordert war. (D.h. ich kann nicht irgendwo hingehen und z.B. die Fenster putzen und dann eine Entlohnung fordern.) Nichtbezahlung oder deutliche Unterbezahlung kann meines Wissens u.U. sogar als Sittenwidrig (im rechtlichen Sinne) gelten. Ein Beispiel aus einer Bauökonomievorlesung war folgendes: Abends trifft man sich mit einem Bekannten zum Bier. Aus der Bierlaune heraus fängt man an, für diesen Bekannten ein Haus zu planen. Er ist begeistert davon und fordert Dich auf, das auszuarbeiten. Damit hat er Dir einen Arbeitsauftrag gegeben, den er bei Übergabe des Entwurfes auch gem. HOAI bezahlen muß... Nicht bezahlte Arbeit ist also Sittenwidrig. Nun ist ein Praktikum aber in erster Linie dafür gedacht, dass der Praktikant etwas lernt. Die Produktion für den Arbeitgeber ist also zweitrangig. Daher kann ein Praktikum auch unbezahlt sein... Da im o.g. Fall aber kein nachweisbarer Praktikumsvertrag bestand, aber so wie ich es verstanden habe, projektbezogene Leistung nach Aufforderung erbracht wurde, hat Danny gut daran getan den Vertrag nachträglich nicht zu unterschreiben. Sie ist damit im rechtlichen Vorteil... Nun ist Recht haben und Recht kriegen aber nicht das gleiche. Man sollte sich immer überlegen, ob sich eine Klage oder auch nur die Androhung sich lohnt. Wie heißt es so schön: Jeden Menschen trifft man mindestens zwei mal im Leben. - Wer weiß was man sich verbaut, wenn man wegen 200 EUR im Streit auseinandergeht. Zitat:
Ich hatte selten einen Arbeitvertrag bevor ich angefangen habe.
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Social Bookmarks: Zitat:
Klar, das gibt's schon öfter. Aber warum nach Beendigung der Tätigkeit überhaupt noch einen Vertrag abschliessen? Es genügt doch ein Pratikumsnachweis. Die Bezahlung kann man doch auch ohne Vertrag verbuchen. | ||
Registrierter Nutzer Registriert seit: 11.01.2007
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Danny: Offline
Ort: Weimar - Bauhaus Uni ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 09:32 ID: 30612 | Social Bookmarks: erstmal Danke für eure Hilfe.. Sitze im Büro und gerade kam mein Chef zu mir und fragte, ob ich unterschrieben hätte. Ich meinte nein und das mit ihm nochmal darüber reden möchte. Ich werde dies gleich tun und dann das Resultat hier veröffentlichen. Drückt mir bitte die Daumen!!! Danny |
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Kieler: Offline
Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 10:55 ID: 30614 | Social Bookmarks: spannend wie ein Krimi! :eek: Viel Erfolg |
Social Bookmarks: @ Danny Kompliment für Dein Rückgrat, den Vertrag nicht gleich zu unterschreiben! Ich drück Dir für Dein Gespräch die Daumen. Bei meinem Baustellenpraktikum hab ich auch am letzten Tag den Praktikumsvertrag bekommen. Allerdings war vorher nichts vereinbart, ich hatte nicht erwartet, einen Lohn zu bekommen, sondern wollte einfach was lernen und habe eben wie ein Bauhelfer mitgearbeitet. Der Chef meinte, er hätte sich erkundigt, was so üblicherweise als Praktikantenlohn bezahlt würde, und ich hab dann glaub 700€ Monatslohn bekommen (allerdings auch nur, weil ich auch gearbeitet hab - meine Vorgängerin ist nur rumgestanden, und hat dementsprechend auch nichts bekommen) Ich hatte bei meinem Büropraktikum 400€ Monatslohn - auch nicht berauschend. Wußte aber vorher, auf was ich mich einlasse. Leider war der Lerneffekt auch nicht so hoch, dafür kann ich seitdem ganz gut Allplan, also immerhin etwas. | |
ehem. Benutzer Registriert seit: 09.09.2008
Beiträge: 3
Albert: Offline
![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 12:36 ID: 30617 | Social Bookmarks: Daran sieht man mal wieder, dass Praktika nur Ausbeute sind. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 25.09.2008 Uhrzeit: 17:59 ID: 30618 | Social Bookmarks: Vor Gericht kann man sogar jede Menge mehr erstreiten. Ein klassischer Fall von Gutem Glauben / BGB. Präzedenzfälle gibt es mittlerweile genug. Ist ein Praktikant ohne Betrueung wie ein Arbeitnehmer "eingestellt", dann steht eine Branchenübliche Bezahlung zu. Da vorher nicht verhandelt und beauftragt wurde, muss der AG (Büro) den Branchenüblichen Preis dem AN (Praktikant) bezahlen. Er muss nämlich laut gutem Glauben davon ausgehen, dass Arbeit (hier speziell qualifiziert, da kein Lehrinhalt im Praktikum im Vordergrund gestanden hat) auch bezahlt wird. Wie gesagt, es haben inzwischen viele Praktikanten geklagt und auch Recht bekommen. In der Regel wird dann ein ganz normales Monatsgehalt bezahlt. Mit diesem Wissen kannst du auf jeden Fall deinen Chef zur Zahlung bewegen. Übrigens steht nicht Aussage gegen Aussage, da in diesem Fall zutritt zum Büro gewährt wurde, Arbeiten angefertigt und auch verwendet wurden. Die Leistung wurde demnach nachweislich erbracht. Zum Beispiel von Florian (der übrigens auch nach "Gutem Glauben") - Jedermann muss davon ausgehen, dass kein Mensch (auch ein Architekt nicht) seinen Beruf ohne Vergütung ausübt. wenn man sich also was planen lässt, sei es dann auch wirklich nur auf dem Bierdeckel in der Kneipe - steht also nach Gutem Glauben eine Vergütung zu. |
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