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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 11:00 ID: 34932 | Social Bookmarks: Zitat:
In den Stellenanzeigen wird mit "Architekt" tatsächlich ein Dipl.-Ing. Architektur bezeichnet. Wenn eine Bauvorlageberechtigung erwartet wird, wird das explizit erwähnt. Du solltest Dich also als Architekt bewerben, in der Bewerbung und dem Lebenslauf sollte der Grad der Erfahrung aber auch herauslesbar sein. Bei der Selbstdarstellung würde ich raten, Fähigkeiten und Erfahrungen realistisch darzustellen. Übertriebene Aussagen helfen zwar zum schnellen Vorstellungsgespräch, spätestens aber nach Einstellung wird es schnell ersichtlich, wo Deine Stärken und Schwächen liegen.... Da ist eine ehrliche Einschätzung auf Dauer besser für Dich. | |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 13:13 ID: 34934 | Social Bookmarks: Zitat:
Wenn in einer Anzeige ein Architekt gesucht wird, dann heißt das eigentlich immer, daß er eingetragen sein soll. Sonst wird ein AIP oder Absolvent gesucht! Versuche nun schon ein halbes Jahr einen neuen Job zu bekommen. Nur Absagen, obwohl ich kurz vor der Eintragung stehe. Mir fehlen nur 3 1/2 Monate. ![]() Aber die Auftragslage ist wohl zu mies und ich zu teuer. Wenn ich schreibe, ich arbeite auch für wenig Geld, denken die wohl, ich sitze nur rum und habe keine Ahnung. Wenn ich schreibe, ich möchte ein standesmäßiges Gehalt, bin ich für sie auch nicht interessant. Versuche mich jetzt als Bauzeichner oder techn. Zeichner zu bewerben. Die verdienen mit Tarifvertrag auch fast soviel wie Architekten. Wie findet ihr diese Idee? Hat schon mal jemand damit Erfahrungen gemacht? Ist man als Architekt automatisch auch Bauzeichner? Könnte ich als Architekt dann auch den Tarifvertrag der Bauzeichner erhalten, ich meine rechtlich? Gruß Archiologe | |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 14:54 ID: 34935 | Social Bookmarks: Wenn AIP oder Absolvent dabei steht, dann geht es darum, dass Berufseinsteiger gesucht werden. Wenn die Stelle mit "Architekt" ausgeschrieben ist, dann ist eine Kammermitgliedschaft nicht unbedingt erforderlich. Die Bauvorlageberechtigung wird von den Büroinhabern erbracht, die in ihrem Namen die Projekte einreichen. Eine Bauvorlageberechtigung wird meist bei Stellen in Baufirmen oder anderen Fachfremden Firmen gefordert, damit das Unternehmen mit dem angestellten Kammermitglied Projekte einreichen kann. BSP: Jobs im BauNetz: twoo architekten, Köln - Architekt/-in <br /> Ausführungs- und Detailplanung mit <br /> ca. 3 Jahre Berufserfahrung - Stellenmarkt für Architektur und Bauwesen | BauNetz.de Jobs im BauNetz: Architekturbüro Klaus Müller, Köln - Architekt/in), 3 Jahre Berufserfahrung,<br /> Detailkenntnisse Innenausbau - Stellenmarkt für Architektur und Bauwesen | BauNetz.de |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 14:57 ID: 34936 | Social Bookmarks: @ Archiologe: Das Gehalt kann schon ein KO Kriterium sein, ich hatte auch schon schlechte Erfahrungen diesbezüglich gesammelt. Prinzipiell ist aber mit Internetrecherche schon ein branchenübliches Gehaltsniveau gemäss Erfahrung recherchierbar. Als Bauzeichner würde ich mich nicht bewerben, denn a) sind Bauzeichner fast komplett durch die "billigen" Architekten ersetzt worden und finden noch schwieriger eine Stelle, b) hast Du keinen Abschluss als Bauzeichner und zeigst durch diese Bewerbung, dass du als Architekt keine Stelle bekommst, c) kannst du keinen Tarifvertrag bekommen, da du die Ausbildung zum Bauzeichner nicht hast. |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 15:20 ID: 34937 | Social Bookmarks: @noone Die oft von Büros gesuchten 3 Jahre Berufserfahrung stehen ja für einen Kammereintrag. Damit braucht man nicht schreiben, daß man jemanden mit Vorlagenberechtigung sucht. (sieht für ein Büro irgendwie doof aus!) Man geht dann einfach davon aus, daß sich ein Dipl.-Ing. Architektur nach zwei Jahren in die AK einschreibt, schon wegen des Status und des Versorgungswerks. Ich habe schon über 100 Bewerbungen abgeschickt und nur Absagen erhalten. Jetzt habe ich Angst, daß meine bislang erarbeitete AIP Zeit verfallen konnte. Manche AKs nehmen z.B. kammerlos gewordene (durch Umzug etc.) Mitglieder nur noch bis zu einer Frist von 12 Monaten wieder auf. Wenn meine AIP Zeit ungültig wird, kann ich das mit der Architektur ganz abschreiben. Deshalb versuche ich jetzt alles, um eine Anstellung zu bekommen, egal mit welchen Mitteln. Außerdem möchte ich in meinem Beruf arbeiten und nicht Hartz IV beziehen. Da es auf die normale Weise nicht geklappt hat, muß man halt andere Wege beschreiten. Vielleicht hast du ja einen anderen Vorschlag für mich. Gruß Archiologe |
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![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 17:01 ID: 34938 | Social Bookmarks: Zitat:
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![]() ![]() Beitrag Datum: 19.08.2009 Uhrzeit: 19:20 ID: 34939 | Social Bookmarks: Quer durch die Bank! Groß was auswählen kann man nicht mehr. Würde am liebsten entwerfen, habe auch Werk- und Detailplanung gemacht. Ich nehme was kommt und was im Internet angeboten wird. Nicht das ich keine Präferenzen hätte und Lieblingsbüros, aber die haben schon alle abgesagt. ![]() |
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![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 22.08.2009 Uhrzeit: 01:13 ID: 34971 | Social Bookmarks: Zitat:
aha..... habe bisher nie von der Bedingung einer Kammermitgliedschaft gehört, bin auch nie darauf angesprochen worden. Die 3 Jahre stehen meiner Meinung nach für den Grad der Erfahrung. Nach 2-3 Jahren sind Architekten eben soweit, dass sie ziemlich alle Situationen des Büroalltags durchlaufen haben und daher als qualifizierte, produktive Arbeitskräfte zählen. Die 2-3 Jahre sind die Schallmauer, vorher sind Bewerbungen schwierig, danach kommt man viel leichter an Stellen. Eine gute Auswahl an Stellengesuche, vor allem Abgleichen der Profile (Büro-sich selbst) und Philosophien hilft oft, die Gewinnquote bei der Bewerberei zu erhöhen. Die hundert Bewerbungen sind für Absolventen durchaus möglich, jedoch sollten bei erfahrenen Bewerber früher Zusagen kommen. Es hängt aber immer von den Bewerbungsunterlagen und den darin gezeigten Referenzen ab. | |
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![]() ![]() Beitrag Datum: 22.08.2009 Uhrzeit: 13:52 ID: 34981 | Social Bookmarks: Zitat:
Zitat:
![]() Oftmals wurde mir dann mit der Begründung abgesagt, daß mein Profil nicht zur ausgeschriebenen Stelle paßt. Das weist auf den fehlenden Eintrag hin. Vor allem, da sonst alle Kriterien erfüllt waren. Zitat:
Wahrscheinlich bin ich mit meinem Referenzen schwer vermittelbar. Würde aber mal sagen, daß ich nicht weniger vorzuweisen habe, als die Mehrheit der weiteren Bewerber. ![]() | |||
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