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wolfgang_ch: Offline


wolfgang_ch is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 27.11.2003
Uhrzeit: 09:03
ID: 2770



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Nochmal zum Thema wann darf ich mich Architekt wann Dipl. Ing. nennen.

Soweit ich informiert bin ist der Begriff Architekt nur in Deutschland "geschützt". Ich arbeite in der Schweiz und dort darf sich jeder Architekt nennen, deshalb ist es hier besonders wichtig einen Titel wie z.B. Dipl. Ing. oder in der Schweiz Dipl. Arch. ETH vorweisen zu können.

Viele Grüsse

Wolfgang

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