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wolfgang_ch: Offline


wolfgang_ch is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 28.11.2003
Uhrzeit: 09:01
ID: 2783



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Hallo Tobi.

Wie es in den anderen Ländern aussieht weiss ich nicht so ganau. Ich kann es definitiv nur von der Schweiz sagen, dass dort der Titel Architekt nicht geschützt ist. Jeder Frisör darf sich Architekt nennen deshalb wird der Titel Architekt nicht hoch angesehen und wird immer mit dem akademischen Titel Dipl. Arch. ETH oder Dipl. Ing. Arch. genannt.

Viele Grüsse

Wolfgang

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