tektorumAdmin
 
Benutzerbild von Florian
 
Registriert seit: 06.06.2002
Beiträge: 4.439
Florian: Offline

Ort: Berlin
Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten

Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all Florian is a name known to all

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 13:38
ID: 38273



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk

#1 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Heidi 73 Beitrag anzeigen
Bei einem Gewinn von nur 20.000 € jährlich, zahle ich schon über 3000 € an das Versorungswerk!

Und wer zahlt später im Alter Deine Versorgung? Unsere Kinder? Die werden sich bedanken.
__________________
Florian Illenberger

tektorum.de - Architektur-Diskussionsforum

archinoah.de Architektur Portal - Forum für Architektur:

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 3
Heidi 73: Offline


Heidi 73 is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 13:48
ID: 38274



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk

#2 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo Florian,

ich habe bereits mehrer Rentenrücklagen angelegt! Es ist nicht so, dass ich nichts machen möchte, aber eine Pflichtversicherung finde ich nicht ok! Ich hatte ja geschrieben, dass ich mich selbst darum kümmern möchte (und ich tue es ja auch bereits!)
Ausserdem muß es ja möglich sein, die Rücklagen nach seinen finaziellen Möglichkeiten selbst zu steuern!
Es gibt ja auch die Möglichkeit Rücklagen durch Investition in Immobilien, etc. zu tätigen!

Ich denke in der heutigen Zeit ist es erforderlich sich unabhängig von irgend welchen Institutionen zu machen! Aber wenn ich dazu verpflichtet werde habe ich keine Chance dazu!

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 14:01
ID: 38275



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #3 (Permalink)
Social Bookmarks:

Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.

Mit Zitat antworten
 
Registriert seit: 22.02.2005
Beiträge: 2.336
Kieler: Offline

Ort: Kiel
Hochschule/AG: Architekt

Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough Kieler is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 14:57
ID: 38277



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #4 (Permalink)
Social Bookmarks:

trotzdem, die 3.000 € kommen schon hin, reduzierter Mindestbeitrag bei uns
sind 243€/Monat.

Mir fällt nur eine Möglichkeit ein das zu umgehen: Baugewerblich tätig sein, das
muss man aber nachweisen.

@heidi: Du bist nicht die Erste, die sich darüber aufregt und das ist auch keine
Spezialität der Architekten. Du wirst Dich damit abfinden müssen, es ist so wie
es ist!

Mit Zitat antworten
archINFORM
 
Registriert seit: 23.08.2004
Beiträge: 162
archinform: Offline

Ort: Berlin

archinform will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 17:03
ID: 38280



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #5 (Permalink)
Social Bookmarks:

Hallo Heidi,

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Da die Satzungen/Kammern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, kann es sein (soweit ich mich noch dunkel erinnere), daß in manchen Ländern keine Versorgungswerkspflicht besteht. Evtl. lohnt sich da ein Wohnsitz-/Arbeitsplatzwechsel für Dich...

Sascha

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.11.2004
Beiträge: 1.832
mika: Offline

Ort: Berlin

mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice mika is just really nice

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 17:46
ID: 38282



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #6 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Ob du als Kammermitglied auch Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk bist, ist in der Satzung der Kammer und/ oder des Versorgungswerkes geregelt.
Lies dir doch diese Satzung mal durch. Soweit ich weiss, kann man am Anfang der Mitgliedschaft geringere Beiträge zahlen. Bin aber angestellt und deshalb kenn ich das nur von Kollegen.
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 07.08.2006
Beiträge: 1.185
personal cheese: Offline

Ort: Berlin

personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold personal cheese is a splendid one to behold

Beitrag
Datum: 15.03.2010
Uhrzeit: 21:36
ID: 38286



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #7 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
Nur "zahlt" man da lediglich das gleiche wie vorher in die BfA ein. Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin). Außer natürlich am Anfang des Arbeitslebens, wenn man noch nicht die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt hat.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline


Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 16.03.2010
Uhrzeit: 11:26
ID: 38287



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #8 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von personal cheese Beitrag anzeigen
Versorgungswerk ohne Architektenkammer geht auch nur in einigen Bundesländern (glaube zB Berlin).
In Berlin geht es auch nicht. Man kann zwar in der BfA bleiben, muss dann den Pflichtbeitrag in diese einzahlen, dazu aber noch einmal mindestens 20% des jeweiligen Jahreshöchstbeitrages zur Pflichtversicherung bei der BfA als Beitrag an das Versorgungswerk.

Wenn du dich selbstständig machen willst und erstmal wenig Einkommen hast, kannst du dich in Berlin 2 Jahre versicherungsfrei stellen lassen. Natürlich sammelst du in dieser Zeit auch keine Anwartschaften an.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 10:06
ID: 38312



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #9 (Permalink)
Social Bookmarks:

- Als Angestellter kann man sich von der BFA freistellen lassen und bezahlt dann genau diese Beiträge ins Versorgungswerk ein.

- Man kann Beiträge stunden, es gibt beim Versorgungswerk genaue Angaben, wieviel Monate pro Jahr und wie lange man das machen kann.

- die Mindestbeiträge der Kammer legt die Landeskammern fest, die Mindestbeiträge der Versorgungswerke die Werke selbst. Es gibt nicht viele Versorgungswerke. Beim Bayrischen z.B. ist der Mindestsatz knapp unter 150,- pro Monat.

- Die Mitgliedschaft in der Kammer bedeutet eine gewisse Verantwortung, da man eben die Beiträge managen muss. Deswegen hat man ja auch die Vorteile.

Wenn Du lediglich wegen den Wettbewerben darauf aus bist, kannst Du sie ja in Kooperation machen. Die beschränkten Wettbewerbe haben heute sowieso kaum noch alleine eine Kammermitgliedschaft als Kriterium. Meist sind sowieso Mindestumsätze, Büroinfrastruktur oder Referenzen Zulassungskriterien.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline


Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 12:17
ID: 38319



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #10 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Mit diesem Beitrag kennst Du einen mehr, und ich kenne sogar Leute, die das
schon vor Eintragung direkt nach dem Diplom gemacht haben.
Weil das Versorgungswerk immer noch im Ruf steht, dass man sehr viel raus bekommt. Das hat sich aber in der letzten Zeit geändert. So, wie sich auch die durchschnittlichen Löhne in unserer Branche nach unten bewegt haben.

Zitat:
Zitat von Kieler Beitrag anzeigen
Diese Aussage ist etwas kniffelig. Der Entwurfsverfasser muss ja eine
Verfassererklärung abgeben, darin sind die Mitwirkenden zu nennen, diese
müssen nicht zwangsläufig kammerzugehörig sein. Wenn wir andere Büros bei
Wettbewerben unterstützen, haben wir eine Abmachung im Innenverhältnis,
dass wir den Wettbewerb in eigenem Namen vermarkten dürfen.
Wir sind zwar in der Kammer, aber das ändert nichts an unserem Status
gegenüber dem Entwurfsverfasser, das wäre nur bei einer Arge der Fall.
In sofern halte ich noones Vorschlag für einen gangbaren Weg.
Viele Absolventen haben ja die Idee, wenn ich noch nicht in der Kammer bin und einen Wettbewerb machen will, nehme ich mir einen eingetragenden Architekten zu Hand und mache mit ihm eine Entwurfsgemeinschaft. Das geht halt nicht! Jeder der Entwurfsverfasser einer Entwurfsgemeinschaft muß in der Kammer sein. (Steht auf jedem WBWs Anmeldezettel!). Hinzugenommene Firmen (Landschaftsplaner, Statiker etc.) werden einzeln aufgeführt, gehören aber nicht dazu. Der für den WBW hinzugenommende Architekt kann dich nur als "Mitarbeit/Bereich Entwurf" aufführen.

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:03 Uhr).

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 02.01.2009
Beiträge: 615
Archiologe: Offline


Archiologe will become famous soon enough Archiologe will become famous soon enough

Beitrag
Datum: 17.03.2010
Uhrzeit: 12:28
ID: 38320



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #11 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von mika Beitrag anzeigen
Man kann auch als Angestellter Mitglied des Versorgungswerks sein auch ohne Kammermitgliedschaft. Nur eben andersrum offensichtlich nicht.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt. Freiwillige Mitglieder sind normalerweise diejenige, die im jeweiligen Vorsorgungswerk bleiben möchten, aber in eine andere Länderkammer im Bundesgebiet wechseln. In Berlin ist es aber wohl tatsächlich möglich, nach einer generellen Austragung aus der Kammer als freiwilliges Mitglied in dem Versorgungswerk zu bleiben. So unterschiedlich sind die Statuten.
Eine vorläufige Mitgliedschaft im Werk ist möglich, wenn man einen Abschluss hat, eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.

Edit:
Auch interessant: Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nicht mehr möglich, wenn man das 45. Lebensjahr überschritten hat! Dann muss man in der Gesetzlichen bleiben, auch als Kammermitglied. Ist halt wie eine private Versicherung...

Geändert von Archiologe (17.03.2010 um 13:39 Uhr).

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 36
timtonnendach: Offline


timtonnendach is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 18.03.2010
Uhrzeit: 00:06
ID: 38343



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #12 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von Archiologe Beitrag anzeigen
...eine Anstellung (als AiP) nachweisen kann und die Eintragung in die Architektenkammer anstrebt. Wenn nach einiger Zeit keine Eintragung verfolgt ist, wird man rausgeworfen. Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden ausgezahlt. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Rentenversicherung ist soviel ich weiß nur schwer möglich.
Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?

Ist denn danach ein Eintritt in das Versorgungswerk wieder möglich? Weiß da jemand etwas drüber? Also nachdem man rausgeworfen wurde, wenn man dann doch noch Mitglied der Aarchitektenkammer wird?

Liebe Grüße
TimT.

Mit Zitat antworten
Registrierter Nutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 2.258
noone: Offline


noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough noone is a jewel in the rough

Beitrag
Datum: 18.03.2010
Uhrzeit: 10:33
ID: 38346



AW: Kammermitgliedschaft - Versorgungswerk #13 (Permalink)
Social Bookmarks:

Basis der Diskussion ist wie Kieler richtig sagt,

Zitat:
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist immer mit der Kammerzugehörigkeit gekoppelt.
Weiterhin oute ich mich auch, als Absolvent direkt einen Kammeraufnahmevertrag unterschrieben zu haben. Ein Eintritt ins Versorgungswerk ist nämlich mit dem Kammereintritt nach zwei Jahren Berufstätigkeit verbunden, so wie Kieler richtig schreibt.

Zitat:
Welche Beiträge muß man in der Kammer managen? Den Jahresbeitrag?
Der wird einmalig im Jahr gezahlt. Dafür bekommt man regelmäßig Informationsbroschüren über das Kammerangebot und das Architektenblatt.
Ich meine natürlich nicht nur den Kammerbeitrag, sondern auch die Vorsorgesätze.

Übrigens ist der Kammerbeitrag nicht in allen Bundesländern für Angestellte lächerlich gering. Im Saarland z.B. gab (immer noch aktuell?) es keine Einkommenbezogene Beiträge, sondern eine Pauschale. Und die war nicht mal so nebenbei zu schultern.

Zitat:
Grundvorraussetzung für die Teilnahme an Wettbewerben ist immer die Kammerzugehörigkeit. Darüberhinaus werden immer mehr beschränkte Bewerbe organisiert, die die genannten weiteren Vorausetzungen verlangen.
Grundvorraussetzungen gibt es bei Wettbewerben nicht.

Es gibt Ideenwettbewerbe, teilweise mit oder ohne Kammerzugehörigkeitsbeschränkung,

Es gibt Realisierungswettbewerbe, hier ist eine Kammerzugehörigkeit zwingend notwendig, wobei aber noch viel wichtiger Kriterien abgefragt werden, die eine Fähigkeit der Realisierung nachweisen. Hierzu gehören Kriterien wie z.B. Mindestumsätze, Infrastruktur - Angestelltenzahlen, Referenzbauten gleicher Grösse oder Charakters, etc.

Ein Newbie ohne Referenzen oder Bürostruktur kommt in Realisierungswettbewerbe sowieso nicht rein, ohne sich einen Partner zu nehmen, der dies alles nachweisen kann.

Zitat:
Das kann doch eigentlich nicht möglich sein - das wäre doch nahezu ideal, dass man wenn man in dieser Situation ist (also Rauswurf aus dem Versorgungswerk nach Austritt aus der Rentenversicherung und dann kein Eintritt mehr möglich). Dann würde man sich ja die ganze Rentenversicherungskosten sparen und könnte stattdessen das gesparte Geld privat anlegen? Das würde sich doch jeder wünschen, oder?
Die Befreiung der BFA ist ein Zugeständnis an den freien Beruf. Das funktioniert nur, wenn man einen genau festgelegten Satz statt in die BFA entsprechend ins Versorgungswerk einzahlt. Ist man kein Mitglied des Werkes, muss man natürlich in die BFA einzahlen. Eine Befreiung von der BFA ist natürlich nicht möglich.

Mit Zitat antworten
Antwort
Ähnliche Themen
Thema Autor Architektur-Themenbereiche Antworten Letzter Beitrag
Rentenbeitrag im Versorgungswerk bei Fortbildung Archiologe Beruf & Karriere 2 22.03.2010 10:02
Private Altersvorsorge oder Versorgungswerk jormakka Beruf & Karriere 11 28.06.2009 10:28
AiP / Versorgungswerk secretgarden Beruf & Karriere 45 24.06.2009 14:19
BU im Versorgungswerk jericho Beruf & Karriere 3 22.04.2009 14:40
Versorgungswerk nicfro2 Beruf & Karriere 4 20.03.2009 09:14
 

tektorum.de ist ein Projekt von archinoah.de - Architekturportal und Forum für Architektur




SEO by vBSEO
Copyright ©2002 - 2025 tektorum.de®