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carloa: Offline
![]() Beitrag Datum: 23.04.2010 Uhrzeit: 20:15 ID: 38797 | Social Bookmarks: DAnke für die schnelle Antwort. DAs mit der Insolvenz würden wir schon irgendwie hinkriegen nur bleibt dann noch das Problem des Unterhaltes an die Kinder. Versteht mich nicht falsch: Natürlich sollen geschiedene Väter Unterhalt zahlen. Nur habe ich ein Problem damit wenn die Kinder überhaupt nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen aber ihn finanziell nicht in Ruhe lassen. Die Kinder tragen die teuersten MArkenklamotten, haben Pferde... und bei uns langt es nicht mal das ich mit Ruhe zu Hause bleiben kann um mich ums Kind zu kümmern. |
Registrierter Nutzer Registriert seit: 07.08.2006
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personal cheese: Offline
Ort: Berlin ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 23.04.2010 Uhrzeit: 20:21 ID: 38798 | Social Bookmarks: Google mal nach "Architektengesetz" und dem Namen deines Bundeslandes. Da sollte drinstehen, wie das bei freien Architekten, Architektenparnerschaften und GmbHs funktionieren kann. |
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