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Social Bookmarks: Vor Gericht ist man meines Wissens nur dann ganz sicher, wenn man bei dringendem Schriftverkehr: - ein Fax sendet - einen anderen Mitarbeiter bei dem Empfänger anrufen läßt und sich mündlich den Empfang bestätigen läßt (dieser ist dann später Zeuge vor Gericht) - das Fax zusätzlich nocheinmal per Post an den Empfänger sendet E-Mail ist meines Wissens (Stand Mitte 2009), ob mit oder ohne Empfangsbestätigung, noch nicht generell anerkannt. | |
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Wechseln zwischen offenen Dokumenten in InDesing CS2 | Florian | Präsentation & Darstellung | 1 | 18.07.2007 10:46 |