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tobi-fln: Offline
Ort: Düsseldorf
Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur Beitrag Datum: 17.05.2010 Uhrzeit: 17:13 ID: 39183 | Social Bookmarks: Hallo, du solltest die in deinem Arbeitsvertrag angegebene "Absprache" mit Geschäftsleitung o. Vorgesetzten suchen. Als du deine 4 Tage Freizeitausgleich nehmen "durftest" muss doch schon etwas zu den restlichen Stunden gesagt worden sein. Viele Grüße, Tobi |