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Social Bookmarks: Vernünftig wäre tatsächlich 1:1, aber dann muss man sich vielleicht auch fragen, ob man auch immer 1:1 gearbeitet hat, wie sich das der AG vorstellt... Wenn man davon ausgeht, dass man jeden Tag eine Stunde mehr im Büro ist als vom Arbeitsvertrag vorgesehen, würde man auf 20 Überstunden kommen. Ich denke alles was darüber ist, wäre unverhältnismäßig viel Verlangt, wenn es keine Vergütung gibt. Bei 10 extra Stunden sollte man definitiv nicht diskutieren. Es gibt Büros, wo ein Langfristiger Ausgleich auch erst ab 30 Überstunden stattfindet.
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tobi-fln: Offline
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Hochschule/AG: Dipl-Ing. Innenarchitektur ![]() Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 08:46 ID: 39197 | Social Bookmarks: das ist sicherlich richtig. in unserer agentur gibt es zum beispiel die regelung, das die ersten 1,5 überstunden jeden abend als kulanzzeit gelten. wer ab 2 stunden länger bleibt, darf sich aber auch die ganzen 2 stunden aufschreiben. ist meiner meinung nach eine gute regelung. |
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noone: Offline
![]() ![]() ![]() ![]() Beitrag Datum: 18.05.2010 Uhrzeit: 15:07 ID: 39200 | Social Bookmarks: Verstehe jetzt die Frage nicht. Ist es korrekt, dass du in einem Jahr (!) - März 2009 - April 2010 - 235 Überstunden gemacht hast?? Arbeitstage pro Jahr sind doch - nach Pauschalregel - 230. D.h. du hast gerade mal ~ 1 h pro Tag. Dies wird in den meisten Fällen nicht abgefeiert, diese Bereitschaft, pro Tag eine Stunde mehr zu arbeiten, ist bei den Architekten - leider - inzwischen "normal". Die Wochenendarbeiten sind ja 1:1 abgegolten, da ist ja dann korrekt. Wenn Du jetzt mit der Auflistung von 235 h pro Jahr beim Chef ankommst, dann ist das ein absoluter Negativ-Punkt. Viel eher würde ich mich als engagierte Angestellte präsentieren, und vielleicht eine Gehaltserhöhung anvisieren. Ansonsten machst Du eher negativ auf dich aufmerksam. |